Abstruse Absicherung

Versicherungen gegen ein allgemeines Alkoholverbot, gegen den Rubel als Leitwährung oder das Kidnapping durch E.T. und Konsorten - im Internet sind solche Policen längst zu haben. Eine ähnlich abstruse Absicherung hat die Bundesregierung mit dem Hochwasserschutzgesetz konzipiert: Gebiete, die statistisch gesehen einmal in 100 Jahren überschwemmt werden und in denen es bei dieser Gelegenheit - vielleicht - dazu kommen könnte, dass Boden abgetragen wird oder Dünge- und Pflanzenschutzmittel ins Wasser gelangen, sollen nur noch stark eingeschränkt bewirtschaftet werden dürfen.

Während die Versicherungen aus dem Internet als witzige Geschenkidee gedacht sind, können die Landwirte, die von Bundesumweltminister Jürgen Trittin & Co. mit dem Hochwasserschutzgesetz überrascht worden sind, gar nicht lachen. Nun ist ihr Berufsstand nicht gerade für seine Aufgeschlossenheit gegenüber ökologischen Ansinnen der rot-grünen Regierenden bekannt - doch im Fall des Hochwasserschutzgesetzes kann sich auch der neutrale Beobachter des Eindrucks nicht erwehren, dass es am grünen Tisch, fernab jedes Bachlaufs, Ackers und Weinbergs, von Leuten geplant wurde, denen solche Orte nicht allzu vertraut sind. Wie sonst lässt sich beispielsweise erklären, dass die Einschränkungen pauschal auch für Überschwemmungsgebiete gelten sollen, in denen es bei Hochwasser nicht zu Abtragungen, sondern zu fruchtbaren Ablagerungen kommt? Dass die rot-grüne Vorlage abenteuerlich ist, zeigt sich auch daran, dass selbst die sozialdemokratisch geführte Mainzer Landesregierung im Bundesrat dagegen mobil machen will. Es bestehtalso Hoffnung auf einen Sieg der Vernunft. Vorsichtshalber sollten Bauern und Winzer aber mal bei den Internet-Anbietern nachfragen, ob es auch Policen gegen Schäden durch abstruse Versicherungen in Gesetzesform gibt… i.kreutz@volksfreund.de

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