Ärgerliche Schmierereien

Hauseigentümer können ein trauriges Lied davon singen. Da erstrahlt ein Gebäude in frischem Glanz. Doch kurz drauf verunzieren sinnlose Schmierereien die Fassade. Auch die Mieter sind natürlich sauer. Keine Frage, die immer mehr um sich greifenden Graffitis bringen die Volksseele in Wallung. Schon in der Vergangenheit gab es deshalb zahlreiche Versuche, den Urhebern des Ärgers durch eine Verschärfung des Strafrechts beizukommen. Im Bundestag hat die Union nun einen neuen Versuch gestartet. Dass die Debatte wenige Tage vor den Landtagsvoten in Hessen und Niedersachsen ausgetragen wurde, kann natürlich keine Zufall sein. Empörte Bürger sind schließlich auch Wähler, die man bei der Stange halten muss. Jenseits dieses Kalküls ist die Gesetzeslage allerdings in der Tat schwammig. Eine Sachbeschädigung liegt erst dann vor, wenn die besprühte Fläche auch tatsächlich in Mitleidenschaft gezogen wurde. Gleichwohl könnte auch der von der Union favorisierte Begriff des "Verunstaltens" zu einem Beschäftigungsprogramm für Gutachter und Juristen werden. Was der eine als Verunstaltung begreift, gilt dem anderen schon als Ausdruck künstlerischer Begabung. So richtig eine gesetzliche Klarstellung ist, so wichtig ist allerdings auch die Strafverfolgung. Um Farbschmierer zu Verantwortung zu ziehen, muss man sie erst einmal haben. Und das passiert nach aller Erfahrung ziemlich selten. Wem es um die Bekämpfung der Graffitis wirklich Ernst ist, der muss auch für mehr Streifenpolizisten und Ermittlungsteams sorgen. Viele Täter hinterlassen nämlich im wahrsten Sinne des Wortes ihre Handschrift. Sie könnten also durchaus gefasst werden bei anderen Delikten ist die Beweislage häufig sehr viel dürftiger. nachrichten.red@volksfreund.de

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