Alltäglicher Spießrutenlauf

Wer kein Konto hat, hat ein Problem. Und das ist kaum zu überschätzen: Bei jeder Überweisung muss das Geld bar eingezahlt werden, und dabei fallen hohe Gebühren an.

Wer kein Konto hat, hat ein Problem. Und das ist kaum zu überschätzen: Bei jeder Überweisung muss das Geld bar eingezahlt werden, und dabei fallen hohe Gebühren an. Auch die letzte Chance auf einen Job ist dahin, wenn der Arbeitgeber auf die Frage nach der Bankverbindung Schulterzucken erntet – und bei Vermietern, Stadtwerken & Co. dürfen Betroffene kaum mit mehr Verständnis rechnen. Kurz: Der Alltag wird zum Spießrutenlauf. Vieles spricht vor diesem Hintergrund für die Forderung von Verbraucherschützern und Schuldnerberatern, das Recht auf ein Giro-Konto gesetzlich zu verbriefen. Dagegen laufen die Banken Sturm – und auch ihre Argumente haben einiges für sich. Kann man ihnen als Wirtschaftsunternehmen ankreiden, dass sie auf überschuldete Kunden verzichten möchten? Auf Kunden, an denen sie voraussichtlich wenig verdienen? Die gleichzeitig ein relativ hohes Risiko bedeuten, dass auf die Bank Probleme in Form von Konto-Pfändungen zukommen? Wohl kaum. Ein Weg aus dem Dilemma tut sich beim Blick über die Grenze auf: Andere Länder, Belgien und Frankreich zum Beispiel, haben bereits Gesetze, die jedem ihrer Bürger das Recht auf ein Giro-Konto einräumen. Und sie haben eine Möglichkeit gefunden, das Risiko für die Banken abzufedern: Entstehen einem Institut durch solche Konten Schäden, erhält es einen Ausgleich, der über einen Fonds finanziert wird. Eine Lösung, die für Deutschland zumindest einmal durchgespielt werden sollte. Lässt sie sich umsetzen, haben die derzeit konto-losen Menschen immerhin ein Problem weniger. i.kreutz@volksfreund.de

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