Auf Teufel komm raus

Wer aus dem Urlaub nach Hause kommt, hat immer etwas zu erzählen – und sei es die heftige Kritik über das Hotel, die im schlimmsten Fall vor Gericht endet. Wer nicht einmal anreisen kann, weil der Veranstalter geschlampt hat, kann noch mehr erzählen.

Der Bundesgerichtshof hat nun die Rechte der Verbraucher erheblich gestärkt. Wenn das Hotel überbucht ist, erhält der Urlauber nicht nur seine Anzahlung zurück, sondern ihm steht auch Schadenersatz zu. Recht so! Denn Veranstalter und Hoteliers versuchen auf Teufel komm raus, die größtmögliche Gewinnmarge einzufahren. Da wird schon einmal in der Hochsaison damit kalkuliert, dass irgendjemand kurzfristig abspringt. Pech, wenn dies aber niemand macht und das Hotel dann überbucht ist. Kann der Tourist seine Ferien nicht antreten, ist das ein erheblicher Eingriff in die Lebensqualität, urteilen die Richter. Nicht verständlich ist allerdings der Passus des Urteils, der besagt, dass dieser Schadenersatz auch demjenigen zusteht, der eine angebotene Ersatzreise ablehnt und dann mit einer anderen Gesellschaft in die Sonne fliegt. Dann noch zu behaupten, dem Reisenden sei Schaden an der Lebensqualität entstanden, ist absolut nicht nachvollziehbar. alfb.pazen@volksfreund.de

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