Auf dem Holzweg

"Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." Hätte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble diesen Artikel 1 des Grundgesetzes verinnerlicht, würde er unverzüglich von seiner Forderung Abstand nehmen, dass deutsche Nachrichtendienste auch auf Informationen zurückgreifen sollen, die mit Hilfe von Folter-Geständnissen erzwungen wurden.

Gewaltanwendung gegenüber Verdächtigen ist weder mit den Menschenrechten noch mit rechtsstaatlichen Regeln in Einklang zu bringen, sie darf folglich kein Mittel bei der Informationsgewinnung sein, wie groß die Terror-Gefahr auch sein mag. Selbst die Mahnungen des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes, Hans-Jügen Papier, im Kampf gegen den Terror die Menschenwürde zu wahren, schlägt Schäuble in den Wind. Stattdessen versucht er mit allen Mitteln, seinen als Hardliner bekannten Vorgänger Otto Schily noch zu übertreffen und Stück für Stück mit immer schärferen Maßnahmen die Grenzen zu erweitern, die dem demokratischen Rechtsstaat gesetzt sind. Selbstverständlich halten sich auch Terroristen nicht an diese Regeln - aber das darf auf keinen Fall ein Argument dafür sein, dass ein Staat zu inakzeptablen Mitteln greift. Wie jüngste Umfragen zeigen, lehnen zwei Drittel der Deutschen es ab, mit Hilfe von Folter erpresste Erkenntnisse zu nutzen. Der Innenminister täte nicht nur deshalb gut daran, das Grundgesetz wortgetreu zu beachten und die verwerflichen und beschämenden Praktiken der US-Regierung in Kuba und in Syrien schärfstens zu verurteilen, anstatt sie durch das Nutzen der dadurch gewonnenen Informationen klammheimlich zu sanktionieren. f.giarra@volksfreund.de

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