Auf den Prüfstand

Der erste Eindruck, den die Diskussion um den EU-Haftbefehl vermittelte, konnte durchaus zum Jubeln verleiten: Endlich können schwere Straftaten wie Rauschgifthandel, Kinderpornographie oder Terrorismus wirksam grenzüberschreitend verfolgt werden, um schnell und unbürokratisch die Täter dingfest machen zu können.

Der erste Eindruck, den die Diskussion um den EU-Haftbefehl vermittelte, konnte durchaus zum Jubeln verleiten: Endlich können schwere Straftaten wie Rauschgifthandel, Kinderpornographie oder Terrorismus wirksam grenzüberschreitend verfolgt werden, um schnell und unbürokratisch die Täter dingfest machen zu können. Die Positiv-Liste der 32 Deliktgruppen, für die ein EU-Haftbefehl ausgestellt werden kann, könnte man auf den ersten Blick ohne weiteres unterschreiben. Seit den Terrorakten des 11. Septembers 2001 hat sich das Rechtsdenken geändert. Brüssel betrachtet den EU-Haftbefehl als unverzichtbares Instrument im Kampf gegen Terror und Organisierte Kriminalität. Kritiker des Haftbefehls befürchten eine EU-Diktatur, in der die Willkür der Obrigkeit jeden beliebigen und missliebigen EU-Bürger der Gefahr aussetzt, von einem zum anderen Tag mit Gewalt in irgendein EU-Land verbracht und dort verurteilt zu werden. Ein Beispiel: Abtreibung ist in Irland ein Tötungsdelikt. Müssen deutsche Ärzte nun damit rechnen, in Dublin verurteilt zu werden? Wirksame Gesetze zur Bekämpfung der Kriminalität sind bitter notwendig. Aber ein unzulänglicher EU-Haftbefehl, der für unbescholtene Bürger zur Gefahr werden kann, erhört zu Recht auf den Prüfstand in Karlsruhe und in Berlin, bevor er in Deutschland angewandt wird. a.jacob@volksfreund.de

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