Aufruf zum Kassenwechsel

BERLIN. Das Gesundheitsministerium hat alle gesetzlich Versicherten aufgefordert, sich bei ihrer Krankenkasse nach den Ursachen im Falle angekündigter Beitragserhöhungen zu erkundigen. "Die Leute sollen nach der Begründung bei ihren Kassen fragen", sagte Ministeriumssprecher Klaus Vater.

Zugleich ermunterte der Sprecher des Gesundheitsministeriums die Versicherten, bei Beitragserhöhungen in eine kostengünstigere Kasse zu wechseln. Bei der Kündigung ist eine gesetzliche Frist von zwei Monaten einzuhalten. Erhöht eine Kasse ab Januar ihren Beitrag, dann muss das Kündigungsschreiben dort bis spätestens Ende Februar vorliegen. Ab März wäre dann der Wechsel möglich. In den vergangenen Tagen hatten fast alle großen Kassen Beitragsanhebungen verkündet. Im Gesundheitsministerium wird befürchtet, dass die Kassen über Gebühr an der Beitragsschraube drehen, um sich mit einer Art "Risikozuschlag" für die anstehende Gesundheitsreform zu wappnen. Im Sommer kalkulierte die große Koalition noch mit einer durchschnittlichen Beitragserhöhung um lediglich 0,5 Prozentpunkte. Nach Einschätzung der Spitzenverbände der Krankenkassen wird die Steigerung ab 2007 im Durchschnitt aber mindestens 0,7 Prozentpunkte betragen. Für einen Arbeitnehmer würde sich damit der Beitrag um bis zu 150 Euro im Jahr verteuern. Den gleichen Betrag muss der Arbeitgeber drauflegen. Nach Darstellung des Gesundheitsministeriums haben die deutlichen Beitragsanhebungen mit der Gesundheitsreform "nichts zu tun". Lediglich 0,2 Prozentpunkte seien auf politische Beschlüsse wie die Senkung des Steuerzuschusses und die Anhebung der Mehrwertsteuer zurück zu führen. Weitere 0,2 Prozent resultierten aus Kostensteigerungen bei Krankenhäusern und Arzneien. Zusätzliche Erhöhungen dienten entweder dem Schuldenabbau oder seien nicht erklärbar, meinte Vater. Als Beispiel führen Experten die AOK Westfalen-Lippe an. Dort wurde der Beitrag um 0,8 Prozentpunkte angehoben, obwohl die Kasse schuldenfrei sei und sogar und über ein Guthaben von 600 Millionen Euro verfüge. Unterdessen mehren sich die Spekulationen über weitere Verzögerungen bei der Gesundheitsreform. Bereits am 19. Januar soll der Bundestag über das Gesetz entscheiden. Ob die zahlreichen Änderungsbegehren der Länder noch bis dahin berücksichtigt werden können, ist zweifelhaft. Anfang Januar soll ein neues Gutachten über die Finanzauswirkungen für alle Bundesländer vorgelegt werden. Schmidt hofft, damit den Streit um übermäßige Mehrbelastungen besonders für die Südländer zu entschärfen. Am 16. Februar soll der Bundesrat über die Reform abstimmen. Ursprünglich sollte die Reform bereits zum 1. Januar in Kraft treten.KOMMENTAR

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