Bauherren müssen wieder bangen

BERLIN. (vet) Kurz vor Weihnachten kommt noch einmal Bewegung in die Berliner Politik. Am morgigen Mittwoch wird sich der Vermittlungsausschuss mit der Eigenheimzulage befassen. Künftige "Häuslebauer" müssen sich auf weitere Einschnitte gefasst machen.

Schon vor fast genau einem Jahr hatte das Thema die Verhandlungsrunde von Bundesrat und Bundestag elektrisiert. In einer nächtlichen Marathonsitzung wurde ein Reformpaket geschnürt, das bei der Eigenheimzulage ein Einsparvolumen von 30 Prozent vorsah. Fortan konnten nur noch jene von der Förderung profitieren, die nicht mehr als 70 000 Euro (Verheirate 140 000 Euro) in zwei Jahren verdienen. Bis Ende 2003 lag die Grenze noch bei 82 000 Euro (164 000 Euro). Obendrein wurde die Grundzulage für Neubauten halbiert. Schon diese Lösung war ein Kompromiss mit dem unions-dominierten Bundesrat, denn die Bundesregierung wollte die Subvention komplett streichen. Dazu hat sie jetzt einen neuen Anlauf genommen. Eine im Oktober vom Bundestag gebilligte Gesetzesvorlage sieht die Abschaffung der Förderhilfen bereits zum 1. Januar 2005 vor. Mit den frei werdenden Mitteln will Rot-Grün nach eigenem Bekunden die Forschung und Bildung im Land voranbringen. Genau dagegen wehren sich die unions-geführten Landesregierungen, weil sie nicht zu Unrecht mutmaßen, dass das Geld schlicht zum Stopfen von Haushaltlöchern herhalten soll. Andererseits stecken natürlich auch die "schwarzen" Länder in argen Finanznöten, was dort ebenfalls gewisse Begehrlichkeiten bei der Eigenheimzulage auslöst. Eine vollständige Streichung der Subvention ist allerdings im aktuellen Vermittlungsverfahren praktisch ohne Chance. Vielmehr geht es um eine "Veränderung der Eigenheimzulage", wie sie der saarländische Ministerpräsident Peter Müller (CDU) in die öffentliche Diskussion gebracht hat. Der Christdemokrat will die Förderung stärker auf kinderreiche Familien konzentrieren. Dem Vernehmen nach hält auch das CSU-regierte Bayern Korrekturen bei der Eigenheimzulage für geboten. Dass die genauen Modalitäten schon nach der morgigen Sitzung im Vermittlungsausschuss feststehen, gilt in Bundesratskreisen jedoch als ausgeschlossen. "Das muss erst mal durchgerechnet werden." Am Ende ihrer Beratungen könnten sich die Unterhändler von Bund und Ländern deshalb auf die Einrichtung einer Arbeitsgruppe verständigen. Geht der Vermittlungsausschuss ergebnislos auseinander, ist auch die Gesetzesvorlage der Bundesregierung komplett gescheitert.

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