Bundesregierung verabschiedet Bericht - Streit um Reform

Das Bundeskabinett hat gestern den Pflegebericht verabschiedet, der alle verfügbaren Zahlen zur Lage in diesem Sozialversicherungszweig enthält. Seine Daten sind bereits in den Gesetzentwurf zur Pflegereform eingeflossen.

Berlin. Diese Vorlage wurde erstmals im Dezember des Vorjahres im Bundestag beraten. Einige Punkte sind in der Großen Koalition noch umstritten. Doch am 1. Juli soll die Reform in Kraft treten.

? Wie steht es um die Pflegekasse?

Nach dem Regierungsbericht verfügte die Pflegeversicherung Ende 2006 noch über Rücklagen von rund 3,5 Milliarden Euro. Im Jahr 2006 überstiegen die Einnahmen das Ausgabevolumen um 450 Millionen Euro. Dieser Überschuss resultiert aus dem einmaligen Effekt einer vorgezogenen Beitragsüberweisung durch die Betriebe. Ohne diesen finanztechnischen Kniff hätte die Pflegekasse 2006 wie schon in den Jahren zuvor rote Zahlen geschrieben.

? Wer profitiert von der Versicherung?

Derzeit erhalten 2,1 Millionen Menschen Leistungen aus der Pflegeversicherung. Das sind 100 000 mehr als zwei Jahre zuvor. 1,4 Millionen Menschen werden zu Hause versorgt, 700 000 in Heimen. Seit Einführung der Pflegeversicherung im Jahre 1995 sind rund 300 000 Arbeitsplätze im Pflegebereich entstanden.

? Wie entwickeln sich künftig die Beiträge?

Nach dem Reformentwurf wird der Pflegebeitrag ab Juli um 0,25 Prozentpunkte auf 1,95 Prozent steigen. Bei einem Bruttolohn von 1000 Euro wären das pro Monat 2,50 Euro mehr. Die Hälfte davon trägt der Arbeitgeber. Für Kinderlose, die schon heute 1,95 Prozent zahlen, wird der Pflegebeitrag auf 2,2 Prozent angehoben. Das erhöhte Beitragsaufkommen soll ausreichen, um die Pflegekasse bis Ende 2014 zu finanzieren. Danach muss neu entschieden werden.

? Was ändert sich bei den Pflegesätzen?

Ambulante Pflegedienste und pflegende Angehörige erhalten bis zum Jahr 2012 schrittweise mehr Geld. Bei der ambulanten Pflege werden heute für Sachleistungen in den Stufen I bis III 384 Euro, 921 Euro beziehungsweise 1432 Euro fällig. Im kommenden Jahr sind es 420, 980 beziehungsweise 1470 Euro. Für pflegende Angehörige wird das Pflegegeld pro Stufe um jeweils zehn Euro auf 215, 420 beziehungsweise 675 Euro angehoben.

In Pflegeheimen erhöht sich die Vergütung nur in der Stufe III und für Härtefälle.

? Was ist noch strittig?

Die Qualitätsprüfungen der Pflegeheime durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen sollen künftig alle drei Jahre erfolgen. Bislang geschieht das nur alle fünf Jahre. Die Ergebnisse sollen gut verständlich im Internet veröffentlicht werden. In der SPD gibt es Bestrebungen, die Prüf-Intervalle noch stärker zu reduzieren.

? Was hat es mit den Pflegestützpunkten auf sich?

Die Aufgabe der geplanten Pflegestützpunkte ist die Beratung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen quasi aus einer Hand. Die Union hält den Aufbau neuer Strukturen allerdings für überflüssig. Stattdessen sollen die vorhandenen Einrichtungen der verschiedenen Träger vernetzt werden.

? Was ist unter der geplanten Pflegezeit zu verstehen?

Auch daran scheiden sich die politischen Geister. Klar ist, dass Beschäftigte einen Anspruch auf kurzzeitige Freistellung von bis zu zehn Arbeitstagen erhalten sollen, um den plötzlichen auftretenden Pflegebedarf eines Angehörigen zu organisieren. Die SPD will hier eine bezahlte Auszeit durchsetzen. Dagegen sperrt sich die Union.

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