Clement droht mit Rücktritt

BERLIN. Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) hat seine politische Zukunft mit den umstrittenen Arbeitsmarktreformen der Regierung verknüpft.

Ein paar kurze Sätze aus dem Munde des Wirtschaftsministers ließen gestern aufhorchen: Wenn die Arbeitsmarktreform "scheitert, bin ich gescheitert", erklärte Wolfgang Clement in einem Interview. Dann, so der SPD-Politiker, müsse man Konsequenzen ziehen. "Und das würde ich auch sofort tun." Clements unverblümte Rücktrittsdrohung suchte eine Ministeriumssprecherin später mit dem Hinweis zu entkräften, dass ein Scheitern "im Moment" kein Thema sei. "Wir sind auf Erfolg programmiert - ohne Wenn und Aber." Clements Exkurs fällt dann auch eher in die Kategorie rhetorischer Schnellschüsse, derer sich der selbst erklärte Chef-Reformer schon öfter bediente. Der zähe Konflikt mit der Union über die Umsetzung des so genannten Hartz-IV-Gesetzes ist nämlich so gut wie ausgestanden. Zumindest stehen die Kompromisslinien für die entscheidende Sitzung des Vermittlungsausschusses am morgigen Mittwoch schon fest. Eigentlich ist das Hartz-IV-Gesetz, in dem sich die Zusammenlegung der Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II wiederfindet, bereits seit einem halben Jahr beschlossen. Die ab Januar 2005 geltende Zahlung hat lediglich Sozialhilfeniveau. Der Regelsatz liegt bei monatlich 345 Euro (im Osten 331 Euro). Zugleich sollen die Betroffenen besser betreut und vermittelt werden. Doch genau an dieser Stelle entzündete sich der Streit. Gegenwärtig ist die Bundesagentur für Arbeit für die Arbeitslosenhilfe-Bezieher zuständig. Den Kommunen obliegt die Verantwortung für die Sozialhilfe. Nach dem Hartz-IV-Gesetz sollen nun beide Seiten in so genannten Job-Centern die Betreuung übernehmen. Union und FDP halten die Arbeitsagenturen jedoch vor allem mit den rund 900 000 arbeitsfähigen Sozialhilfe-Empfängern für glatt überfordert. Deshalb setzte die Opposition eine Klausel durch, wonach Kommunen auch die alleinige Trägerschaft für ihre Langzeitarbeitslosen übernehmen können. Dieser Vorsatz erwies sich jedoch wegen verfassungrechtlicher Hürden als undurchführbar. Rot-Grün legte deshalb ein so genanntes Optionsgesetz vor, bei dem der Bund letztlich die Regie in Sachen Betreuung behält. Auch hier meldete die Opposition Korrekturbedarf an. Nach hartem Ringen zeichnet sich nun folgende Lösung ab: Die Union stimmt einer von Clement vorgeschlagenen Experimentierklausel zu. Danach sollen bundesweit 42 Kommunen das Recht einer eigenen Trägerschaft bekommen. Strittig ist nur noch die Anzahl. Die Union will natürlich mehr. Außerdem sollen Städte und Gemeinden durch die Reform mit 2,5 Milliarden Euro entlastet werden. Zwischenzeitliche Berechnungen hatten ergeben, dass sie durch die Übernahme der Unterkunftskosten für die Langzeitarbeitslosen sogar noch drauf zahlen. Nach dem Willen der Union muss der Bund dafür mindestens drei Milliarden Euro locker machen. Clement hat bislang 2,5 Milliarden Euro angeboten. Auch hier deutet sich eine Aufstockung an.

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