Der falsche Adressat

Um den BND-Untersuchungsausschuss ist es in den letzten Monaten still geworden. Nach dem spannungsgeladenen Zeugenauftritt des heutigen Außenamts-Chefs Frank-Walter Steinmeier tendierte das öffentliche Interesse gleichsam gegen Null. Nun sorgt der Ausschuss erneut für Wirbel, leider weniger durch Aufklärung, als vielmehr durch eine Verhinderung derselben.

Man muss nicht gleich einen Generalangriff auf die Pressefreiheit an die Wand malen, wenn die Justiz gegen 17 Journalisten wegen des Vorwurfs ermittelt, sie hätten aus geheimen Akten des Ausschusses in ihren Medien zitiert. Doch befremdlich ist der Fall allemal. Für manche Ausschussmitglieder mag es ärgerlich sein, aus der Zeitung scheinbar mehr Details zu erfahren als hinter verschlossenen Türen. Doch die entsprechenden Unterlagen waren den Journalisten - auf welchen Wegen auch immer - zugespielt worden. Und zwar aus dem Ausschuss selbst. Der Verdacht, die Medienleute hätten Beihilfe zum Geheimnisverrat begangen, mutet vor diesem Hintergrund geradezu lächerlich an. Sie sind schlicht der falsche Adressat. Anstatt eine kritische Berichterstattung zu kriminalisieren, sollte das Untersuchungsgremium vor der eigenen Tür kehren. In einem Grundsatzurteil haben die Karlsruher Richter schon vor längerer Zeit entschieden, dass Journalisten nicht durchleuchtet werden dürfen, um undichte Stellen bei Behörden zu orten. Das scheinen einige übereifrige Juristen und offenbar auch manche Ausschussmitglieder vergessen zu haben. Darüber hinaus muss an die zum Teil absurde Geheimniskrämerei im Ausschuss erinnert werden. Was mit dem Stempel der Vertraulichkeit versehen war, ließ sich mitunter an Banalität kaum überbieten.Es ist gut, dass sich Journalisten auch an dieser Stelle um eine Aufklärung verdient gemacht haben. Wenn der Untersuchungsausschuss nicht seine Glaubwürdigkeit verlieren will, muss er für den Stopp der unsinnigen Ermittlungen sorgen.

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