Die Bekämpfung der Bekämpfung

BERLIN. Die "Putzfrauendebatte" zieht ihre Kreise: Gewerkschaften kritisieren an den Plänen für einen neuen Gesetzentwurf zur Schwarzarbeitbekämpfung deren Wirkungslosigkeit.

Weil die Vorstellung von düsteren Jagdszenen auf illegale Putzfrauen und Babysitter öffentliche Entrüstung entfachte, verschwand der erste Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Schwarzarbeit flugs wieder in der Schublade von Finanzminister Hans Eichel. Heute will das Kabinett eine Überarbeitung auf den Weg bringen. Doch die Gewerkschaften sind skeptisch: "Durch die Putzfrauendebatte könnte wirksames Handeln der Verfolgungsbehörden diskreditiert werden", klagte IG-Bau-Chef Klaus Wiesehügel gestern. Die illegale Beschäftigung in den Privathaushalten sei eher eine Randerscheinung und mache nur etwa 15 Prozent der gesamten Schattenwirtschaft aus. Für den großen kriminellen Rest könnte der neue Entwurf ein zahnloser Tiger sein. Von "katastrophalen Auswirkungen" sprach auch der Vorsitzende der Polizeigewerkschaft (GDP), Konrad Freiberg. Eine Lockerungen der Bestrafung der Schwarzarbeit mache das neue Gesetz zu einem "Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeitsbekämpfung". Nach der geänderten Fassung gelten unangemeldete geringfügig Beschäftigte im Haushalt nur als Ordnungswidrigkeit. Angehörige und Nachbarschaftshelfer machen sich so lange nicht strafbar, wie ihre Tätigkeiten "nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtet sind". Eine Dienstleistung gilt erst dann als Ordnungswidrigkeit, wenn sie "in erheblichem Umfang" erbracht wurde. Schwierig dürfte es dabei werden, zwischen privaten Haushalten und den übrigen Beschäftigten zu unterscheiden. Mehr als ein Drittel der schätzungsweise in der Schattenwirtschaft umgesetzten 370 Milliarden Euro entfallen auf den Bausektor und das Handwerk. Zu den schwarzen Schafen zählen riesige Unternehmen, aber auch Kleinstbetriebe. Durch die Umstrukturierung rechnet das Finanzministerium bereits in diesem Jahr mit einer Milliarde Euro Mehreinnahmen. Gewerkschaften halten das für illusorisch: Nach Angaben von GDP-Chef Freiberg nahm die Bundesanstalt für Arbeit im Jahr 2002 gerade einmal 2,1 Millionen Euro Strafgelder wegen illegaler Beschäftigung ein. Ob die neuen Bestimmungen am Ende tatsächlich im Gesetz stehen, hängt vom unions-dominierten Bundesrat ab. Zumindest eine Forderung könnte dort auf Widerstand stoßen: Private Bauherren sollen ihre Handwerkerrechnung steuerlich geltend machen dürfen. Schwarzarbeit würde dadurch unattraktiv.

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