Eigentor

Ungemach bricht über die CDU herein: Vor einigen Wochen bestätigten Richter die 20-Millionen-Euro-Strafe wegen der dubiosen Finanztransaktionen der hessischen Christdemokraten, nun werden 100 000 Euro fällig, weil die rheinland-pfälzische Union sich ein Werbeheftchen für ihren Vorsitzenden über die Fraktionskasse mitfinanzieren ließ.

Die ohnehin klamme Landes-Partei erwarten noch härtere Zeiten, weil die Bundes-CDU wohl kaum auch noch diese Rechnung übernehmen wird. Auf die komplizierte Rechtsauffassung des Koblenzer Verfassungsgerichtshofs ließen sich die Berliner Verwaltungsrichter aus nachvollziehbaren Gründen erst gar nicht ein. Während die Verfassungsrichter vor zwei Jahren unklare Vorgaben ausmachten und daraus folgerten, dass die "Anleihe” in der aus Steuergeldern gespeisten Fraktionskasse zwar unzulässig, aber nicht strafbar sei, wurden die Berliner Richter deutlich: Für sie diente der Rückgriff auf Fraktionsgelder einzig und allein Parteizwecken. Dies ist nicht zulässig und muss geahndet werden. Keinem Normalbürger ist zu vermitteln, das reine Sympathiewerbung mit dem bezeichnenden Titel "Nix Politik! Fußball!” die Arbeit einer Fraktion aufgreift. Konkrete politische Aussagen sind im gesamten Blättchen nicht zu finden. So endete der Ausflug in die Fußballwelt mit einem grandiosen Eigentor. Mit 100 000 Euro muss dafür teures Lehrgeld bezahlt werden. nachrichten.red@volksfreund.de

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