Ein Treppenwitz

Bleibt es so, wie die Umfragen prognostizieren, und der Ausgang der Bundestagswahl am 18. September wird denkbar knapp, wird die ganze Nation also wie ein Kaninchen vor der Dresdner Schlange sitzen.

Bleibt es so, wie die Umfragen prognostizieren, und der Ausgang der Bundestagswahl am 18. September wird denkbar knapp, wird die ganze Nation also wie ein Kaninchen vor der Dresdner Schlange sitzen. Wochenlang werden wir darauf warten müssen, bis im Wahlkreis 160 der Urnengang nachgezogen wurde. Was spricht dagegen, dass die betroffene Partei - ausgerechnet auch noch die NPD - ganz einfach einen Nachrücker ins Rennen schickt? Das wäre doch die logische, einfache und vor allem richtige Konsequenz. Zweifellos auch eine, mit der Briefwähler leben könnten. Das Bundeswahlgesetz schiebt dem aber einen Riegel vor. Und in diesem Punkt ist es offensichtlich ein schlechtes Gesetz. So schafft man einen Zustand politischer Instabilität.

Mehr noch: Das Wahlgeheimnis, das nun mal eine zentrale Errungenschaft der Demokratie ist, wird durch diesen lächerlichen Vorgang schlichtweg ad absurdum geführt. 219 000 Wähler dürfen also erst einmal gucken, was denn der Rest der Nation so gewählt hat, um dann womöglich ganz taktisch Kanzlermacher oder -macherin zu spielen. Und wer würde ihnen das verübeln wollen. Nein, die Väter des Grundgesetzes haben unterschiedliche Stimmengewichte - und nichts anders wäre dieser Vorgang auch - nicht gewollt. Das Gesetz muss deshalb schleunigst geändert werden.

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