Gebotener Schritt

Strafrechtliche Auseinandersetzungen sind kein Sportwettbewerb, dafür geht es um zu viel. Man kann sie also auch nicht in der Kategorie von Sieg und Niederlage messen. Und trotzdem müssen der Koblenzer Staatsanwaltschaft die Ohren geklungen haben angesichts des glasklaren Beschlusses des Landgerichts, der sich stellenweise liest wie eine Unterrichtseinheit für Jura-Erstsemester.

Dass es nicht schon einen dringenden Tatverdacht begründet, wenn irgendwer von irgendwem irgendwas gehört hat, was auf den ersten Blick nicht ganz unplausibel klingt: Dafür braucht man normalerweise keine zwei Instanzen der ordentlichen Justiz. Selbstverständlich muss die Staatsanwaltschaft auch in Fällen ermitteln, wo die Verdachtsmomente vage, die Zeugen fragwürdig und die Beweismittel dünn sind. Und selbst dann, wenn die vorliegenden Zeugenaussagen sich teilweise anhören wie der Plot für einen viertklassigen Krimi im Kabel1-Spätprogramm. Wenn es wirklich einen Mord gegeben hat, dann bedarf er der Aufklärung, auch dann, wenn er ein Dritteljahrhundert zurückliegt und potenzielle Täter am Ende des Instanzenweges ohnehin der Haftverschonung anheim fallen würden. Das gebietet der Rechtsstaat. Er gebietet aber auch, einen Verdächtigen bis zu seiner Verurteilung als unschuldig zu betrachten und nicht ohne Not in seine Bürgerrechte einzugreifen. Die Hürde für eine Ausnahme ist zu Recht außerordentlich hoch: Da muss gegen einen Beschuldigten schon ein zwingender Verdacht vorliegen, und es muss die Gefahr bestehen, dass er sich absetzt oder Zeugen und Beweise manipuliert. Nichts davon traf nach Lage der Dinge auf Rosa A. zu. Kaum vorstellbar, dass die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht nicht gesehen haben sollten, was das Landgericht so plausibel und einfach befunden hat. Dafür sind Justiz-Institutionen hier zu Lande gemeinhin zu kompetent. Das legt aber den Gedanken nahe, man könnte Rosa A. eingesperrt haben in der Hoffnung, eine aussichtslose Beweislage dadurch zu beseitigen, dass sie als alte, justiz-unerfahrene Frau unter dem Druck der U-Haft ein Geständnis ablegen würde - wenn sie denn etwas getan hätte. Ein solches "Trial-and-error"-Prinzip wäre rechtsstaatlich höchst bedenklich. Und eine Anklagebehörde sollte sich hüten, auch nur den Anschein einer solchen Handlungsweise zu erwecken. Das wäre jedenfalls sinnvoller, als sich in Presseschelte zu ergehen. d.lintz@volksfreund.de

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort