Gewissensentscheidung

Vor gut einem Jahr befragte der TV in Trier Passanten zum Thema Präimplantationsdiagnostik (PID) ­ einem Verfahren, bei dem im Reagenzglas befruchtete Embryonen genetisch getestet und der Mutter nur die gesunden eingesetzt werden.

Die Hälfte der Passanten baten wir um ihre generelle Meinung zur PID. Den übrigen schilderten wir einen Fall aus den USA: Eltern eines kranken Mädchens ließen per PID einen Embryo auswählen, dessen genetische Konstellation zu der des älteren Kindes passte. Das jüngere rettete mit einer Stammzellen-Spende das Leben seiner Schwester. In der ersten Gruppe zeigten sich die meisten Befragten skeptisch, die zweite Gruppe war mehrheitlich für die PID. Diese Umfrage zeigt aber deutlich, wie die Fronten bei der PID-Diskussion verlaufen. Kaum jemandem ist wohl bei dem Gedanken, Embryonen, aus denen behinderte Kinder würden, "auszusortieren". Ebenso wenig möchte man sich allerdings herausnehmen, Paaren ein schweres Schicksal zuzumuten, das ihnen mittels PID erspart bliebe ­ etwa, wenn erbkranker oder behinderter Nachwuchs wahrscheinlich ist oder gar, wie im beschrieben Fall, der Tod eines geborenen Kindes droht. Nicht zu vergessen ist in diesem Zusammenhang, dass die Abtreibung behinderter Kinder erlaubt ist. Eben weil die Entscheidung über eine PID eine so zweischneidige Sache ist, sollte man sie den Betroffenen überlassen. Wer gegen das Verfahren ist, muss es nicht in Anspruch nehmen. Wer es aber für verantwortbar hält, dem sollte dieser Weg nicht verbaut werden. In einigen Nachbarländern ist die PID erlaubt, und Deutsche gehören dort zu den Patienten. Das kommt derzeit allerdings nur für gut betuchte Paare in Frage ­ nicht eben gerecht. Keine Frage ist aber, dass die Zulassung zur PID eng eingegrenzt werden und die Beratung betroffener Paare ergebnisoffen vonstatten gehen muss. i.kreutz@volksfreund.de

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