Hart an der Grenze

Richter sind Menschen, und Menschen machen Fehler. Dennoch: Nur zu verständlich ist die Empörung, wenn mutmaßliche oder gar geständige Geiselgangster, Drogenhändler oder Vergewaltiger freigelassen werden müssen, weil in der Justizgeschlampt wird oder Verfahren verschleppt werden.

Hier muss den Damen und Herren in Roben mehr abverlangt werden. Dass nun Konsequenzen bei den Vorgaben für die Untersuchungshaft gezogen werden, ist im Grunde durchaus richtig. Doch die erfolgreiche Mainzer Bundesratsinitiative geht hart an die Grenze dessen, was noch akzeptiert werden kann. Sechs Monate U-Haft sind eine angemessene Frist für die Eröffnung des Hauptverfahrens, schließlich gelten auch Untersuchungsgefangene bis zur ihrer Verurteilung als unschuldig - sitzen also erst einmal auf Verdacht im Knast. Bei einer Haftprüfung die Schwere der Anschuldigungen mit zu beachten und damit die Frist nur in Ausnahmen in Frage zu stellen, ist vertretbar, auch wenn es sich dabei in erster Linie um eine Beruhigungspille für die Bevölkerung handelt. Kritisch wird es allerdings, wenn die Festlegung eines Verhandlungstermins bis zu zwei Monate über die Zeit zulässig wird. Dies läuft letztlich auf eine Verlängerung der Untersuchungshaft hinaus. Letztlich darf nämlich nicht vergessen werden, dass Pannen, Schlamperei und Uneinsichtigkeit bei Richtern für die beiden Aufsehen erregenden Justiz-Pleiten im Land verantwortlich waren. j.winkler@volksfreund.de

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