Heikles Terrain

Das klingt gut: Ein Gesetz gegen Diskriminierung. Nicht nur hehre Worte, sondern ein einklagbares Recht für alle, die wegen Geschlecht, Hautfarbe, Religion oder Behinderung benachteiligt werden. Wer wäre nicht dafür, dass es gerechter zugeht und dass unbelehrbare Idioten mit Ärger rechnen müssen, wenn sie ihre Vorurteile als Vermieter, Funktionäre oder Chefs ausleben.

Die Frage ist nur, ob gesetzliche Schadenersatzregelungen das geeignete Mittel sind, Toleranz in einer Gesellschaft durchzusetzen. Oder ob das Antidiskriminierungsgesetz, das Rot-Grün auf den Weg gebracht hat, nicht die Gefahr in sich birgt, ein ausufernder Moloch zu werden, der findigen Leuten ein riesiges Betätigungsfeld für Klagen aller Art liefert. Denn was das Gesetz zu regeln versucht, ist im Alltagsgeschäft ein heikles Terrain. Ein falscher Spruch zur falschen Zeit - und was bislang mit einem Gespräch aus der Welt zu schaffen war, beschäftigt künftig die Gerichte. Es sind nicht die glasklaren Diskriminierungsfälle, die jetzt demonstrativ als Beispiele herangezogen werden, es ist die Grauzone, über die erst nachgedacht werden muss, bevor man gesetzliche Nägel mit Köpfen macht. In den USA gibt es reichlich Beispiele über die abstrusen Deformationen, die entstehen, wenn das Miteinander von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, von Mietern und Vermietern, von Verwaltungen und Bürgern geprägt ist durch die permanente Angst vor möglichen Schadenersatzforderungen. Die Auswüchse der daraus entstandenen, oft lähmenden formalen "political correctness" sollten Mahnung genug sein, das Gesetz äußerst gründlich auf den Prüfstand zu legen. d.lintz@volksfreund.de

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