Im Bürgerinteresse

Mit dem Moshammer-Mord kocht die alte Diskussion um eine Ausweitung der DNA-Tests zur Verbrechensbekämpfung hoch. Dabei hatten die Länderinnenminister schon Ende 2004 für entsprechende Maßnahmen plädiert.

Außerdem ist es ja nicht so, dass der Fall Moshammer in dieser Frage Gesetzeslücken zu Tage treten ließe. Die Gen-Analyse hat sich hier hervorragend bewährt. Wenn rot-grüne Politiker und Datenschützer einen breiten DNA-Einsatz ablehnen, dann ist das ein zweischneidiges Schwert. Der Bürger hat auch ein Recht, vor Verbrechen geschützt zu werden. Die Erfolge der Gendatei sind unstrittig. Weit über 1000 Tötungs- und Sexualdelikte konnten so aufgeklärt werden. Ihre Bedeutung könnte noch wachsen, würde sich die Einsatzmöglichkeit nicht nur auf schwerste Straftaten beschränken. Was spricht dagegen, von den Betroffenen nicht nur Fingerabdrücke, sondern auch eine Speichelprobe zu nehmen? Gerade weil es praktisch unmöglich ist, einen Tatort ohne genetische Spuren zu hinterlassen, hätte diese Maßnahme auch eine abschreckende Wirkung. nachrichten.red@volksfreund.de

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