Im Gespräch

Vor wenigen Tagen sind gegen 27 rheinland-pfälzische Finanzbeamte disziplinarrechtliche Sanktionen verhängt worden, weil sie gegen das Steuerberatungsgesetz verstoßen haben. Sie hatten "guten Bekannten" - ein Beamter hatte davon über 200 - bei der Steuererklärung hilfreich unter die Arme gegriffen. Gegen einige dieser "Ferkelstecher", wie sie genannt werden, ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Steuerhinterziehung. So weit - so schlecht! Stellen Sie sich jetzt bitte einmal vor, bei einer Zeitung würden sich 27 Redakteure illegaler Arbeitsmethoden bedienen. Sie wären für ein Zeitungshaus nicht mehr tragbar. Und der verantwortliche Chefredakteur könnte seinen Hut ebenfalls nehmen. Deshalb wirft diese "Ferkelstecherei" zwangsläufig einige Fragen auf. Ist es ein Zufall, dass 16 dieser 27 Finanzbeamten bei Finanzämtern in der Region Trier tätig waren und größtenteils immer noch sind? Oder sollte das mit der Art der Führung in diesem Behördenbereich zusammen hängen? Könnte es sein, dass diese Beamten quasi als Wiedergutmachung ihres illegalen Tuns - und andere vielleicht aus so genannter Solidarität - nun einen besonderen Diensteifer an den Tag legen bei der Beurteilung von Steuererklärungen nicht "bekannter" Steuerzahler? Müsste der Staat - im eigenen Interesse und um des Vertrauens wegen - den normalen Steuerbürger nicht vor solchen Beamten schützen? Und darf ein zuständiger Minister vor solchen Vorkommnissen einfach die Augen verschließen und zur Tagesordnung übergehen? Fragen, die nicht nur wir Journalisten uns stellen (und im Auge behalten werden!), sondern vielleicht auch Sie, liebe Leserin, lieber Leser. Bis zum nächsten Mal Ihr Walter W. Weber Chefredakteur

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