Im Prinzip vernünftig

Die Bundesregierung kann sich auf ganzer Linie bestätigt fühlen. Nach Auffassung der roten Roben in Karlsruhe ist nicht nur die Ökosteuer allein mit dem Grundgesetz vereinbar. Auch ihre Verwendung zur Entlastung der Rentenkasse geht verfassungsrechtlich in Ordnung.

Damit haben die Richter ein Prinzip bestätigt, zu dessen geistigen Wegbereitern einst auch Spitzenvertreter der Union zählten: Energie soll sich verteuern, damit Arbeit billiger wird. Inzwischen ist der Gedanke unpopulär. CDU und CSU wollen jedenfalls nichts mehr davon wissen. Gleichwohl müssen auch sie sich vorhalten lassen, ob ein Rentenbeitragsatz von über 21 Prozent die bessere Alternative wäre. Soviel müssten Arbeitgeber und Arbeitnehmer nämlich ohne die Verteuerung von Sprit und Strom aufbringen. Was das für die viel beschworene Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschland bedeuten würde, kann sich jeder ausmalen. Das Prinzip ist also vernünftig, aber es hat handwerkliche Schwächen. So werden produzierende Betriebe bei der Ökosteuer begünstigt, weil Rot-Grün um deren Marktchancen fürchtet. Dass sich die Dienstleistungsbranche deshalb ungerecht behandelt fühlt, liegt auf der Hand. Auch stellt sich die Frage, warum ein Autofahrer Mineralölsteuer zahlen muss, aber Flugbenzin davon verschont bleibt. Die Regierung darf das Karlsruher Urteil also nicht als Persilschein betrachten. Eine Ökosteuer, das hat sich leidvoll gezeigt, kann keine Sozialreform ersetzen. Die lästige Abgabe dient allenfalls dazu, den Rentenbeitrag zu stabilisieren. Alle Szenarien für eine weitere spürbare Senkung haben sich längst als Trugschluss erwiesen. nachrichten.red@volksfreund.de

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