Kein fauler Kompromiss

Das deutsche Strafrecht ist normalerweise darauf aus, einen Vorgang bis ins Letzte juristisch auszuleuchten und zu bewerten. Es gibt, aus gutem Grund, eine Ausnahme: Bei Bagatell-Delikten ohne Verwerflichkeit, also am untersten Rand möglicher Strafbarkeit, lässt der Gesetzgeber zu, dass eine kleine Lücke offen bleibt.

Die Staatsanwaltschaft ist der Meinung, jemand habe zwar schuldhaft gehandelt, aber in so geringem Maße, dass man von einer Anklage absieht. Und der Beschuldigte erkennt zwar kein juristisches Verschulden an, sieht aber ein, dass er nicht ganz korrekt agiert hat und akzeptiert eine Zahlungsauflage für einen guten Zweck. Das ist immer ein Kompromiss, aber im Fall der Überstundenzahlungen im Trierer Rathaus kein fauler. Der Oberbürgermeister hat einen Fehler begangen, keine strafwürdige Tat. Das ist die eine Botschaft aus dem eingestellten Verfahren, und sie sollte vor allem bei den Grünen Gehör finden, die eilfertig Konsequenzen forderten, bevor die Justiz überhaupt ermittelt hatte. Aber, und das ist die andere Botschaft, Helmut Schröer wäre gut beraten gewesen, sich juristisch genau rückzuversichern, auch auf das Risiko hin, seinem langjährigen Mitarbeiter die verdiente, aber unrechtmäßige Prämie vorenthalten zu müssen. Man kann zu Recht der Meinung sein, es sei sinnvoll und "betriebswirtschaftlich" zweckmäßig, auch bei Beamten besondere Leistungen besonders zu vergüten. Aber dann führt der Weg über neue Regularien im Beamtenrecht. Und die Möglichkeit darf nicht nur Mitarbeitern im engeren Umfeld des Oberbürgermeisters zur Verfügung stehen. Juristisch ist der Fall für Helmut Schröer abgehakt, er wird ihn in der verbleibenden Amtszeit nicht mehr belasten. Am Vertrauensverlust in der Verwaltung wird er noch länger zu knabbern haben. d.lintz@volksfreund.de

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