Kein zurück ins Mittelalter

Das Mittelalter kannte neben dem Pranger noch andere hübsche Strafen wie Rädern, Vierteilen oder Ersäufen. Weil all das vor langer Zeit durch ein modernes Strafrecht ersetzt wurde, gibt es auch den Pranger nicht mehr.

Auch nicht für Triebtäter. Die Bilder, die den kleinen, vertrauensseligen Mitja in der Straßenbahn in Leipzig kurz vor seiner Ermordung mit dem mutmaßlichen Täter zeigen, sind unerträglich. Für alle, besonders für jeden, der Vater oder Mutter ist. Und dennoch ist es falsch, nun solche Männer, wie vorgeschlagen, nach ihrer Strafverbüßung in öffentlich zugänglichen Dateien, etwa im Internet, zu präsentieren. Wenn es schon nicht die Einsicht in die zivilisatorische Errungenschaft des Verbots der Selbstjustiz ist, die ein Pranger letztlich darstellt, dann vielleicht die praktische Vernunft: Es nützt zwar, zu wissen, dass ein vorbestrafter Sexualtäter in der Gegend wohnt, aber schützt es auch? Und welche Gewissheit schafft es, wenn ein solcher dort nicht gemeldet ist? Nichts und niemand kann die Kinder wirklich schützen, außer ihre eigene Vorsicht, die Aufmerksamkeit der Eltern und die Umsicht der Behörden. Die allerdings sollten schon wissen, wo ihre Pappenheimer wohnen. Und sie sollten sie nicht zu früh wieder auf die Gemeinschaft loslassen. Manches Mal wünschte man sich eher eine öffentliche Datei der Richter und Gutachter, die kläglich versagt haben. nachrichten.red@volksfreund.de

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