Keine Rechtsmittel gegen "Caroline”

BERLIN. Trotz des massiven Drucks deutscher Medien will die Bundesregierung das "Caroline-Urteil" des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Prominenten-Fotos akzeptieren.

Das Rauschen im Blätterwald glich einem Orkan. Mehr als 60 Chefredakteure deutscher Zeitungen und Zeitschriften sowie die Verleger- und Journalistenverbände hatten in dieser Woche die Bundesregierung aufgefordert, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen, mit dem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte enge Grenzen für die Berichterstattung über das Privatleben von Prominenten gezogen hatte. Vergeblich. Das Kabinett entschied gestern trotz des massiven Drucks der Medien, das so genannte "Caroline-Urteil” zu akzeptieren. Die Straßburger Richter hatten am 24. Juni die Veröffentlichung von Bildern von Prinzessin Caroline von Hannover verboten und so das Privatleben Prominenter unter wesentlich stärkeren Schutz gestellt. Die umstrittenen Fotos der gebürtigen Prinzessin von Monaco waren in den 90er Jahren entstanden. 1999 war Caroline noch vor dem Bundesverfassungsgericht (BVG) mit ihrer Klage gegen die Bilder der Illustrierten "Bunte”, "Neue Post” und Freizeit Revue” gescheitert, die sie beim Einkaufen oder beim Skifahren gezeigt hatten. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) begründete die Entscheidung des Kabinetts, keine Rechtsmittel einzulegen, damit, dass Politiker vom Urteil nicht betroffen seien, sondern nur Privatpersonen. Über Politiker, "die in der Öffentlichkeit Wasser predigen und privat Wein trinken”, dürfe nach wie vor berichtet werden. Der investigative Journalismus sei also nicht gefährdet. Bei dem Entschluss, so Regierungssprecher Bela Anda, hätten die Erfahrungen "exponierter Mitglieder des Kabinetts” allerdings keine Rolle gespielt. Bundeskanzler Gerhard Schröder hatte jüngst die Veröffentlichung eines Fotos seiner dreijährigen Adoptiv-Tochter stoppen lassen. Laut Ministerin Zypries habe die Straßburger Entscheidung keine bindende Wirkung für Deutschland, sondern sei ein "Beitrag zum Diskurs”. Deutsche Gerichte müssten sich mit dem Richterspruch befassen, ihn aber nicht berücksichtigen. Dennoch: Mit dem Verzicht auf Rechtsmittel ist nach Ansicht der Medienmacher die Tür aufgestoßen worden für die Aushöhlung der Pressefreiheit und für die Zensur. Wenn über das Fehlverhalten von Personen der Zeitgeschichte nicht mehr umfassend und schonungslos berichtet werden dürfe, sei die Wächterfunktion der Presse ad absurdum geführt, forderte der Bundesverband der Zeitungsverleger eine Rücknahme des Beschlusses. Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) will nun prüfen lassen, ob die Bundesregierung nicht verfassungsrechtlich verpflichtet ist, die Pressefreiheit vor dem Gerichtshof zu verteidigen. "Die Verlagerung der Entscheidung vom Justizministerium ins Kabinett legt den Verdacht nahe, dass hier auch in eigener Sache entschieden wurde”, attackiert der Verband. Dem Vernehmen nach sollen Ministerin Zypries und Wirtschaftsminister Clement für einen Widerspruch, aber alle anderen Minister und Bundeskanzler Gerhard Schröder dagegen votiert haben.

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