Keine Überreaktion

Wie weit muss Toleranz in einer Schule gehen? Muss jede Art der Provokation geduldet werden? Antwort: Nein. Daher ist der Verweis zweier völlig verhüllter Schülerinnen von einer Bonner Gesamtschule richtig.

Die vorläufige Suspendierung hat nichts mit religiöser Intoleranz oder gar Rassismus zu tun. Es ist auch kein Verbot von Glaubens-Symbolen. Genauso wenig wie die Reaktion der Schule als mangelnde Integration kritisiert werden darf. Hier wurden - möglicherweise bewusst - Grenzen überschritten. Das blaue, bodenlange Gewand ist im Gegensatz zum Kopftuch, kein Zeichen des Glaubens. Die Taliban-Regierung Afghanistans hatte die Burka für alle Frauen zur Pflicht gemacht. Andere europäische Länder gehen bereits rigoros gegen die Komplettverhüllung der Frauen vor. In Frankreich ist das Gewand verboten, in Belgien droht Trägerinnen eine Anzeige wegen des Vermummungsverbots. Bundestagsvizepräsident Thierse hat Recht, wenn er das Auftreten der bislang nicht als fundamentalistisch und streng religiös bekannten Schülerinnen als kulturelle Provokation bezeichnet. Eine Provokation, die den Schulfrieden gefährdet und daher unterbunden werden muss. Anders als das etwa beim Kopftuch der Fall ist. Dem Schulleiter der Bonner Gesamtschule blieb keine andere Wahl, zumal ein Einlenken der Schülerinnen offenbar nicht zu erkennen war. Daher sollte der Fall nicht überwertet und kein Politikum daraus gemacht werden. Auch wenn die Gefahr besteht, dass fundamentalistische Islamisten ihn als Angriff auf die Glaubensfreiheit und Beleidigung sehen könnten. Überreaktion auf allen Seiten wäre fatal. b.wientjes@volksfreund.de

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