Klarheit schaffen

Die Polizei, dein Freund und Helfer. Doch wie im wirklichen Leben hört die Freundschaft beim Geld auf. Das Land ist klamm und lässt sich daher seine Dienste wie in der freien Wirtschaft bezahlen, zumindest teilweise.

Die Polizei, dein Freund und Helfer. Doch wie im wirklichen Leben hört die Freundschaft beim Geld auf. Das Land ist klamm und lässt sich daher seine Dienste wie in der freien Wirtschaft bezahlen, zumindest teilweise. Wer aus Leichtsinn, Übermut oder Unverantwortlichkeit einen Polizei-Einsatz verursacht, wird zur Kasse gebeten. Soweit so gut. Warum soll auch der Steuerzahler dafür aufkommen, wenn die Polizei einen Hund aus einem brütend heißen Auto befreit, weil sein unverantwortliches Herrchen stundenlang spazieren geht. Richtig ist auch, dass Castor-Gegner, die sich an Gleise ketten, eine Rechnung präsentiert bekommen.Grenzwertig wird es allerdings wenn Kneipen-Randalierer oder Demonstranten für einen Polizei-Einsatz zahlen müssen. Das ist originäre Aufgabe der Polizei und dabei entstehen keine zusätzlichen Kosten. Genauso wenig wie beim Sicherstellen des Autoschlüssels eines Besoffenen. Bei einer solchen Gebührenordnung besteht die Gefahr, dass die Polizei irgendwann auch bei Verkehrsunfällen oder Noteinsätzen die Hand aufhält. Das darf nicht sein. Ein Polizei-Einsatz lässt sich nicht betriebswirtschaftlich wie eine Autoreparatur aufschlüsseln. Zumindest ist es bedenklich, dass sich die Gebühren aus Arbeitsstunden, deren Kosten abhängig vom Dienstgrad der eingesetzten Beamten sind, und Kilometergeld zusammensetzen. Der Steuerzahler bezahlt die Beamten ohnehin - egal, ob sie im Einsatz sind oder nicht.

Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts ist daher von großer Tragweite. Darf das Land weiterhin Gebühren für bestimmte Dienstleistungen verlangen oder sagt die Polizei irgendwann, dass sie nicht mehr kommt, wenn der Einsatz nicht extra bezahlt wird? Die Koblenzer Richter müssen Klarheit schaffen. Die Bürger dürfen sich jedenfalls nicht abgezockt fühlen.

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