Kommunen in der Pflicht

Schlappe für die Sozialämter. Nach dem Richterspruch aus Karlsruhe müssen sie nun für den größten Teil der von ihnen getragenen Heimkosten selbst aufkommen.

Schlappe für die Sozialämter. Nach dem Richterspruch aus Karlsruhe müssen sie nun für den größten Teil der von ihnen getragenen Heimkosten selbst aufkommen. Sie dürfen nicht mehr ungeniert die Hand aufhalten bei Kindern mittelloser Pflegebedürftiger. Trotz klarer Urteile verlangten einige Kommunen immer wieder, dass Kinder für den Unterhalt ihrer kranken Eltern bezahlen und dafür sogar Schulden machen sollten. Dem hat das Verfassungsgericht nun einen Riegel vorgeschoben. Die Richter sehen den eigenen Bedarf der Familien und ihre Vorsorge fürs Alter höher an, als den Unterhalt für die Eltern. Jetzt sind die Kommunen in der Pflicht. Sie müssen Heimkosten solide finanzieren, dürfen sich nicht mehr blind darauf verlassen, dass sie das Geld von den Kindern fordern können. Zumal angesichts immer mehr Älterer absehbar ist, dass die Belastung für die Sozialämter steigen wird. Mit der gleichen Begründung, wie sie Töchter und Söhne pfegebedürftiger Eltern in die Pflicht nehmen, hätten die Gemeinden auch an alle Sozialhilfe-Empfänger herantreten und von ihnen das gezahlte Geld zurückverlangen müssen. Das Karlsruher Urteil ist kein Freispruch für erwachsene Kinder, im Notfall nicht für ihre Eltern aufzukommen. Dazu sind sie nicht nur gesetzlich, sondern vor allem moralisch verpflichtet. Aber es kann nicht sein, dass Kommunen aus purer Geldnot Familien in finanzielle Bedrängnis stürzen. b.wientjes@volksfreund.de

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