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In Berlin diskutieren die Koalitionsparteien CDU/CSU und SPD zurzeit darüber, ob ein Gesetz erlassen werden soll, das jeden bestraft, der sich eine Zeit lang in einem Terror-Ausbildungslager im Ausland aufgehalten hat.

Es ist eine überflüssige Diskussion, wie Heribert Prantl von der "Süddeutschen Zeitung", früher selbst einmal Staatsanwalt, in dieser Woche festgestellt hat. Denn die Verabredung zu einem Verbrechen - und der Aufenthalt in einem Terror-Ausbildungslager dient der Vorbereitung eines solchen - ist bereits heute strafbar nach Paragraph 30 des Strafgesetzbuches. Rechtlich greifbar ist auch die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland, die durch die Teilnahme an einem Terror-Training wohl zweifelsfrei dokumentiert wird. Prantls harte Schlussfolgerung lautet denn auch: "Offenbar weiß der Gesetzgeber nicht mehr so genau, was er im Zuge des Anti-Terror-Kampfes schon alles ins Gesetz geschrieben hat." Verwunderlich dabei ist nur: Im Bundestag sitzen als Abgeordnete derzeit 143 Juristinnen und Juristen. Das sind 23,3 Prozent aller MdBs. Und wirklich keinem sollte das aufgefallen sein? Das muss einen dann schon sehr nachdenklich machen.Ein schönes Wochenende.

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