"Manche Manager ignorieren die Realität"

Ist die Höhe ihrer Abfindungen und ihrer Gehälter gerechtfertigt? Oder sind deutsche Manager maßlos? Darüber ist unter deutschen Politikern am Wochenende wieder eine Debatte entbrannt. Die Grünen-Fraktionsvize Christine Scheel fordert im TV-Interview die Änderung des Aktiengesetzes.

Berlin. (vet) Die stellvertretende Vorsitzende der grünen Bundestagsfraktion, Christine Scheel, möchte mit einer Änderung überzogene Manager-Gehälter begrenzen. Mit Scheel sprach unser Korrespondent Stefan Vetter. Frau Scheel, brauchen wir eine Obergrenze bei Manager-Gehältern?Scheel: Es ist nicht Aufgabe der Politik, die Gehälter von Managern festzulegen. Das wäre auch praktisch nicht umsetzbar. In erster Linie ist die Wirtschaft für eine angemessene Bezahlung ihrer Spitzenkräfte verantwortlich. Aber es stimmt leider, dass einige dabei den Bezug zur Lebensrealität verloren haben. Das Auseinanderklaffen von Bezügen am oberen und unteren Ende droht die ethischen Grundlagen unserer Gesellschaft zu zerstören. Mit einem moralischen Appell an die Wirtschaft ist es demnach nicht getan. Scheel: Die rot-grüne Bundesregierung hat zumindest dafür gesorgt, dass die Summe der Bezüge bei den Vorständen von börsennotierten Unternehmen offen gelegt werden muss. Die Politik könnte darüber hinaus bei den hoch umstrittenen Millionen- Abfindungen aktiv werden. Das darf man - Stichwort Mannesmann-Prozess - nicht länger allein den Gerichten überlassen. Ihr Vorschlag? Scheel: Manager-Abfindungen dürfen nicht mehr unbegrenzt als Betriebsausgaben abzugsfähig sein. In der Praxis reduziert sich so der zu versteuernde Gewinn des Unternehmens. Damit werden überzogene Abfindungen indirekt von der Allgemeinheit mitfinanziert. Die Grünen im Bundestag werden deshalb in dieser Woche einen Antrag verabschieden, in der die Begrenzung der steuerlichen Abzugsfähigkeit auf eine Million Euro pro Abfindung gefordert wird. Zugleich setzen wir uns für eine Änderung des Aktiengesetzes ein. Was heißt das konkret? Scheel: Künftig soll die Hauptversammlung der Aktionäre einen Beschluss über den finanziellen Rahmen der Gesamtbezüge für die Vorstandsmitglieder fassen. Bislang liegt das im Ermessen des Vorstands. Mit einer Rahmenvorgabe durch die Hauptversammlung kann der Aufsichtsrat dann die konkreten Bezüge pro Kopf vom Gehalt bis zur Gewinnbeteiligung festlegen. In dieser Woche steht im Bundestag auch die Verabschiedung des verlängerten Arbeitslosengeldes für Ältere auf der Tagesordnung. Machen die Grünen da mit? Scheel: Diese Verlängerung ist falsch. Durch die geltende Regelung hat sich die Situation für Ältere auf dem Arbeitsmarkt verbessert. Sie werden weniger vorzeitig in den Ruhestand geschickt. Außerdem wird die Lebenserfahrung von Älteren in Betrieben wieder mehr geschätzt. Viele Bürger empfinden die Gesetzesänderung als sozial gerecht. Scheel: Wenn die Große Koalition wirklich etwas für Langzeitarbeitslose tun will, dann soll sie die Bestimmungen zum Schonvermögen lockern. Es passt einfach nicht zusammen, dass die Regierung für die private Vorsorge trommelt, aber im konkreten Fall die Ersparnisse fürs Alter vorher aufgebraucht werden müssen.

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