Mindestens 7,87 Euro pro Stunde

Berlin. (fie) Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für das Gebäudereiniger-Handwerk beschlossen. Für die rund 850 000 Beschäftigten gilt damit künftig ein bundesweit verbindlicher Mindestlohn.

Der Mindestlohn für Westdeutschland beträgt 7,87 Euro die Stunde, für Ostdeutschland sind es 6,36 Euro. Mit dem Mindestlohn sind erstmals gleiche Bedingungen für inländische und ausländische Gebäudereiniger hergestellt. Eine allgemein verbindliche Anti-Lohn-Dumping-Regelung gibt es bislang nur für das gesamte Bauhandwerk mit seinen 680 000 Beschäftigten. Im Kabinett wurde gestern vereinbart, dass Arbeitsminister Franz Müntefering bis spätestens Anfang November ein entscheidungsreifes Gesamtkonzept für den Mindestlohnsektor vorlegen wird, das Mindest- und Kombilohn-Vorschläge und eine Reform von Hartz IV umfasst. Um Abstimmungsprozesse zu erleichtern, richtet der Vizekanzler eine "Arbeitsgruppe Arbeitsmarkt" ein, an der Kanzleramt, Arbeits- und Wirtschaftsministerium, die Unions- und SPD-Länder sowie die Koalitionsfraktionen teilnehmen. Müntefering bekräftigte gestern vor der Kabinettssitzung noch einmal seine Forderung nach einem Mindestlohn für alle Branchen. "Das wäre das Optimale", sagte der SPD-Politiker in Berlin. Er wisse aber, dass es schwierig sei, dies durchzusetzen. Der Arbeitsminister sprach sich für "tarifliche" Mindestlöhne aus, die von Tarifpartnern ausgehandelt werden, und die dann die Grundlage dafür bilden, diese anschließend per Ministerverordnung nach dem Entsendegesetz für eine Branche bundesweit für verbindlich zu erklären. Bei der Alternative, nämlich einem bundesweit geltenden "gesetzlichen" Mindestlohn, gebe es Probleme, weil die Löhne in den einzelnen Branchen bundesweit unterschiedlich hoch seien. Nach der Baubranche habe man sich innerhalb der Koalition nun zunächst mal auf Mindestlöhne für Gebäudereiniger geeinigt, sagte Müntefering. "Da gibt es Dutzende und Hunderte, die in vergleichbarer Situation sind. Da muss man jetzt versuchen, das Feld Zug um Zug aufzurollen." Unterdessen stößt die Mindestlohnvereinbarung für die Gebäudereiniger auf heftige Kritik. Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt warnte die Regierung nachdrücklich davor, über das Entsendegesetz ein System gesetzlicher Mindestlöhne einzuführen. Dass die Gebäudereiniger in das Gesetz aufgenommen werden, sei gerade noch vertretbar. "Allerdings muss dies die Ausnahme bleiben", sagte der Präsident der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA). Mindestlöhne würden die Probleme auf dem Arbeitsmarkt nicht lösen, sondern neue schaffen. Die BDA stemmt sich in diesen Tagen intern auch vehement gegen das Vorhaben des Bundesverbandes Zeitarbeit, der BDA-Mitglied ist. Dieser Verband will zusammen mit dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen und dem Deutschen Gewerkschaftsbund erreichen, dass auch für die Zeitarbeitsbranche mit ihren fast 500 000 Beschäftigten zügig ein allgemein verbindlicher Mindestlohn eingeführt wird. Dagegen wehren sich jedoch die kleineren Unternehmensverbände in der Zeitarbeitsbranche. Deren Löhne, die in einem Tarifvertrag mit dem Christlichen Gewerkschaftsbund ausgehandelt worden sind, liegen heute unter den mit dem DGB vereinbarten Löhnen. Wie unsere Zeitung gestern aus der Verdi-Zentrale erfuhr, will die Dienstleistungsgewerkschaft im November für die Entsorgungswirtschaft Verhandlungen über einen Tarifvertrag aufnehmen, der ebenfalls für allgemein verbindlich erklärt werden soll. Gemeinsames Ziel sei, den "Unterbietungswettbewerb" in dieser Branche zu beenden. Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) lehnt eine Ausweitung von Mindestlöhnen strikt ab. "Schon heute haben wir das Problem, dass die Lohnersatzleistungen de facto eine Art Mindestlohn darstellen", sagte Glos. "Ein Mindestlohn oberhalb der Lohnersatzleistungen würde die Chance für Arbeitslose nur weiter verschlechtern."

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