Mogelpackung aus Berlin

Das Zeugnis des Koblenzer Oberlandesgerichts für den Gesetzgeber fällt in Sachen nachträgliche Sicherungsverwahrung denkbar schlecht aus. Vom Juristischen ins Deutsche übersetzt: Der Bundestag hat sich um die Regelung der entscheidenden Fälle gedrückt.

Was dem Bürger verkauft worden ist, war ein Gesetz, das dafür sorgen sollte, dass Verbrecher, von denen ernsthaft zu befürchten ist, dass sie nach ihrer Haftstrafe zur nächsten Gewalttat schreiten, nicht einfach so auf freien Fuß kommen. Fakt ist, dass die neue Vorschrift auf das Gros der Fälle in der Praxis gar nicht angewendet werden kann. Nun ist das Verbot, jemanden doppelt oder rückwirkend zu bestrafen, ein elementarer Teil des Grundrechte-Katalogs und dient damit auch dem Schutz des Bürgers vor dem Staat. Das kann man nicht leichtfertig vom Tisch wischen. Aber es fällt schwer, zu akzeptieren, dass der Anspruch eines Straftäters, sich jedem Versuch der Resozialisierung und der Vorbeugung gegen weitere Verbrechen zu entziehen und trotzdem frei gelassen zu werden, schwerer wiegt als Recht potenzieller Opfer auf den Schutz ihrer körperlichen Unversehrtheit. d.lintz@volksfreund.de

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