Moselaufstieg bleibt "zweite Wahl"

BERLIN/TRIER. (hw) Heute wird der Bundesverkehrswegeplan vom Bundeskabinett abgesegnet. Aus dem Entwurf, der dem TV vorliegt, geht hervor: Der Moselaufstieg wird in dem Plan nicht in den vordringlichen Bedarf hochgestuft.

In der Region Trier wird es heute sowohl Tränen als auch Freudensprünge geben. In den vergangenen Monaten hatten Befürworter und Gegner des Moselaufstiegs (Westumfahrung Trier) heftig für ihre Einschätzung gestritten. Nach den vorliegenden Plänen haben sich die Gegner des Moselaufstiegs durchgesetzt. In dem neuen Bundesverkehrswegeplan wird das Land Rheinland-Pfalz zwar weitere Maßnahmen in den vordringlichen Bedarf bekommen, der Moselaufstieg gehört aber nicht zu den Projekten. Entsprechend groß ist die Enttäuschung bei den Befürwortern der Westumfahrung. Bernhard Kaster, CDU-Bundestagsmitglied aus Trier: "Ich bin tief enttäuscht über diese Entscheidung - es ist eine Entscheidung gegen die Region Trier und Trier-Saarburg." Kaster wirft dem rheinland-pfälzischen Verkehrsminister Hans-Artur Bauckhage vor, er habe Projekte im Westerwald gefördert, die Aufnahme des Moselaufstiegs aber nicht entsprechend eingefordert. "Dass man sich im Westerwald jetzt plötzlich doch noch über drei neue Ortsumgehungen (Muderbach für 19 Millionen Euro, Rothenbach und Langenhahn für 11,1 Millionen sowie Diez für 9,2 Millionen) freuen darf, zeigt, dass es richtig war, für den Moselaufstieg zu kämpfen, Veränderungen im Bundesverkehrswegeplan waren möglich", sagt der Trierer Bundestagsabgeordnete. Unterdessen werden nicht nur die öffentlichen Gegner des Moselaufstiegs aufatmen. Denn in der Region gab es die Sorge, dass der Moselaufstieg, sollte er in den vordringlichen Bedarf rücken, andere Projekte zurückdrängen würde. Im Bereich Daun hat sich bereits es eine Initiative gebildet, die sich für den schnellen Lückenschluss auf der A 1 zwischen Kelberg und Daun stark machen will. Das Projekt gehört zu den Vorhaben im vordringlichen Bedarf. Insgesamt stehen im Land Projekte mit einem Gesamtvolumen von 2,19 Milliarden Euro in der ersten Stufe.

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