Nicht gerechtfertigt

Drogendealer? Menschenhändler? Mörder? Nein - die Verdächtigen, die das Landeskriminalamt unter Einsatz einer Schusswaffe in einer spektakulären Aktion in Trier fest genommen hat, sind "nur" Einbrecher.

"Weinstubenkletterer" nennt die pfälzische Presse sie. Mit geschickten Kletterkünsten sollen die Brüder sich Zugang zu ausspionierten Restaurants und Wohnungen verschafft haben. Menschen sind bei den Einbrüchen nie verletzt worden. Die Taten, die die Polizei dem Duo zuschreibt, dürfen nicht herunter gespielt werden. 150 000 Euro sind eine stolze Summe. Doch selbst Kripo-Sprecherin Tina Horn betont, dass den Männern ein "schweres Delikt" und kein "Verbrechen" vorgeworfen werde. Dazu kommt, dass die Kripo den Verdächtigen bereits seit Mai auf der Spur war. Sie kannte die verwandschaftlichen Beziehungen nach Trier, die Namen der Verdächtigen, die konspirative Wohnung in Karlsruhe. Dass es sich nicht um Gewaltverbrecher handelte und dass die Polizei Wohnort und Namen der Verdächtigen kannte, lässt Zweifel daran zu, ob der Schuss in der Innenstadt gerechtfertigt war. Im Polizeigesetz steht, dass der Gebrauch von Schusswaffen unzulässig ist, "wenn für den Polizeibeamten erkennbar Unbeteiligte mit hoher Wahrscheinlichkeit gefährdet werden". Über "hohe Wahrscheinlichkeit" und "erkennbar" lässt's sich unter Juristen wahrscheinlich bestens streiten. Fest steht, dass eine Gefährdung nie komplett ausgeschlossen werden kann. Und die Festnahme von polizeibekannten Dieben rechtfertigt jedenfalls keinen Querschläger, der einen Passanten treffen könnte. c.wolff@volksfreund.de

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