Pfusch am Gesetz

Gut gemeint ist eben noch lange nicht gut gemacht. Neben der Dauerbaustelle Hartz IV soll nun also auch am Kinderzuschlag für Niedrigverdiener gewerkelt werden. Darauf weist zwar schon die Koalitionsvereinbarung zwischen Union und SPD hin.

Dort rangiert das Vorhaben aber noch unter der Rubrik "weiterentwickeln". Ganz so, als habe sich das Gesetz bereits im Kampf gegen das Armutsrisiko von Familien mit Kindern bewährt. In der Praxis zeigt sich nun, dass das Instrument die Armut zum Teil noch verschärft. Da wird es wirklich höchste Zeit, den Pfusch zu beseitigen. Allerdings liegt der Verdacht nah, dass die schwarz-roten Nachbesserer dabei lediglich die ausufernden Hartz-Kosten im Blick haben. Wenn mehr Geringverdiener durch den Kinderzuschuss gefördert werden, dann sinkt der Aufwand für das Arbeitslosengeld II. Ob sich dadurch am Einkommen der Betroffenen etwas ändert, steht auf einem anderen Blatt. Im Moment hat der Verschiebebahnhof zum Teil Verluste, aber auch deutliche Einkommensverbesserungen zur Folge. Das eine ist genau so fragwürdig wie das andere. Warum sollte sich jemand einen besser bezahlten Job suchen, wenn der Staat das Salär allzu großzügig aufstockt? Klar ist: Das Gesetz muss gründlich umgekrempelt werden. Denn eine Sozialleistung, die in neun von zehn Fällen abgelehnt wird, kann man sich auch ganz sparen. Negative Bescheide in Massen sind nicht nur für vermeintlich Anspruchsberechtigte frustrierend. Auch bei den Mitarbeitern der Familienkassen wird der Arbeitselan auf eine harte Probe gestellt, wenn sie vornehmlich für den Papierkorb produzieren. nachrichten.red@volksfreund.de

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