Rasender Stillstand

Wer sich an den Ausgangspunkt der aufgeregten Diskussion erinnert, den muss die jetzt im Bundestag gebilligte Verschärfung des Versammlungsrechts wie rasender Stillstand anmuten.

Wer sich an den Ausgangspunkt der aufgeregten Diskussion erinnert, den muss die jetzt im Bundestag gebilligte Verschärfung des Versammlungsrechts wie rasender Stillstand anmuten. Vor ein paar Wochen hatten NPD-Abgeordnete im sächsischen Landtag empörende Sprüche über die nationalsozialistische Gewaltherrschaft geklopft. Dadurch rückte eine längst angemeldete Demonstration der Rechtsaußenpartei am 8. Mai in den Mittelpunkt, die vor dem Brandenburger Tor stattfinden und deshalb tunlichst verhindert werden sollte. Mit den eilig korrigierten Paragraphen wird jedoch keines dieser Probleme gelöst. Der braune Aufmarsch am Symbol der deutschen Einheit ist noch genauso möglich wie das dreiste Auftreten ihrer parlamentarischen Vorhut. Da stellt sich schon die Frage, was das Tohuwabohu um einen parlamentarischen Konsens eigentlich sollte. Sicher, im einen oder andern Fall können rechtsextreme Demonstrationen leichter verboten werden. Aber die Einschränkung der Versammlungsfreiheit dürfte sich auch als Beschäftigungsprogramm für Rechtsanwälte erweisen. Und womöglich setzt am Ende sogar das Bundesverfassungsgericht ein Stoppzeichen. Das wäre dann der Super-Gau, nachdem in Karlsruhe bereits das Verbot der NPD gescheitert ist. Mit juristischen Mitteln lässt sich dem Rechtsextremismus in einer Demokratie ohnehin schwerlich beikommen. Darauf hat die FDP in der Bundestagdebatte zu Recht verwiesen. Das von ihr ins Feld geführte Zitat des Rechtsstaatsphilosophen Montesquieu sollte auch die anderen Parteien nachdenklich stimmen: "Wenn es nicht unbedingt notwendig ist, ein Gesetz zu erlassen, ist es unbedingt notwendig, ein Gesetz nicht zu erlassen." nachrichten.red@volksfreund.de

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