Rote Karte für Abzocker

Die Regulierungsbehörde hat mit dem Schlag gegen unseriöse Dialer Kritikern des neuen Verbraucherschutzgesetzes ein wenig den Wind aus den Segeln genommen. Behördenchef Kurth tat gut daran, den Ab- zockern die rote Karte zu zeigen und dem Entstehen einer Grauzone ein klares Signal entgegenzusetzen. Zu befürchten ist aber, dass noch weitere dubiose Anbieter unter dem Schutzmantel des Gesetzes ihre Geschäfte machen. Sie spekulieren darauf, dass arglose Nutzer nicht vor den Kadi ziehen, sondern klaglos zahlen. Viel zu leicht hat man sich einen Dialer eingefangen, oft reicht ein falscher Klick mit der Computermaus. Die gesetzliche Regel "Wer registriert ist, darf auch kassieren" darf nicht zum Freibrief für Betrüger werden. Jeder Dialer müsste bei der Registrierung überprüft werden. Das Prozedere, das heute Dialer-Geschädigten zugemutet wird, ist viel zu kompliziert, oder wussten Sie, dass ein Hash-wert nichts mit Drogen zu tun hat, sondern Ihnen die Suche nach dem Urheber eines Dialers erleichtert? Eine Zumutung ist schon, dass ein unbedarfter Computernutzer einen ausgefuchsten Dialer finden, die Beweise sichern und dann belegen soll, dass er hereingelegt wurde. Gerichte bügeln zunehmend das Versäumnis des Gesetzgebers aus: Die Beweislast, dass jemand eine Einwahl ganz bewusst wollte, muss beim Dialer-Betreiber liegen. j.engbrocks@volksfreund.de

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