Spiel mit dem Feuer

Gewaltenteilung und klare Zuständigkeiten für Polizei und Bundeswehr sind ein wichtiges Prinzip des deutschen Grundgesetzes und der demokratischen Kultur unserer Republik.

Gewaltenteilung und klare Zuständigkeiten für Polizei und Bundeswehr sind ein wichtiges Prinzip des deutschen Grundgesetzes und der demokratischen Kultur unserer Republik. Ein Blick zurück in die Zeit des Nationalsozialismus zeigt, wohin ein Gewaltmonopol führen kann. Schreckensherrschaft und Diktatur können die Folge sein, wenn eine Person Befehlsgewalt über alle bewaffneten Verbände eines Landes hat. Das wussten auch die Väter des Grundgesetzes und schoben dem Einsatz der Bundeswehr im Inneren einen Riegel vor. Grundsätzlich gilt: Die Polizei sorgt für die Sicherheit im Inland, und die Bundeswehr sorgt für die Sicherheit vor ausländischen Angreifern. Die Polizei untersteht den Innenministern der Länder, die Bundeswehr dem Bundesverteidungsminister; im Kriegsfall dem Bundeskanzler. Wer angesichts des vor dem Reichstag abgestürzten Flugzeugs nun nach verstärktem Einsatz der Bundeswehr ruft, betreibt Stimmungsmache, stellt fundamentale Prinzipien unserer Gesellschaft in Frage und spielt mit dem Feuer. Die Brisanz dieser Diskussion wird am Luftsicherheitsgesetz deutlich. Das Gesetz autorisiert den Verteidigungsminister dazu, den Abschussbefehl für ein Flugzeug zu geben, das eine Bedrohung darstellt. Diese Maßnahme ist aber nur als letztes Mittel unter genauer Prüfung der Verhältnismäßigkeit gedacht. Bundespräsident Horst Köhler hat Recht, wenn er erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes anmeldet, denn es vermischt die Zuständigkeiten von Polizei und Bundeswehr. Klärung kann nur die genaue Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht bringen. hp.linz@volksfreund.de

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