Steiniger Weg zur gläsernen Behörde

BERLIN. Die Schweden wissen schon seit 200 Jahren nicht mehr, wie es ist, wenn Ämter und Behörden Auskunft und Aktenseinsicht verweigern. Auch die Deutschen sollen künftig gläserne Behörden bekommen.

Weltweit haben inzwischen über 50 Länder ein Informationsfreiheitsgesetz. In Deutschland ist die Realität hingegen noch ein andere, bisher konnten sich erst Schleswig-Holstein, Berlin, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen dazu durchringen, den Bürgern den Zugang zu Akten und Informationen zu erleichtern. Rot-Grün im Bund will nun mit einem Gesetz nachziehen, muss nach Ansicht von Experten aber zunächst einmal ordentlich nachbessern. Die Koalition startet einen neuen Versuch, ein Informationsfreiheitsgesetz zu erlassen. Denn viele Akte staatlich-bürokratischer Willkür werden erst dadurch möglich, dass der Bürger nicht in der Lage ist, Entscheidungsvorgänge der Verwaltung nachzuvollziehen. Das soll sich ändern: "Transparenz" ist für die Koalitionäre das Zauberwort, sie möchten jedem das Recht einräumen, Unterlagen von Bundesbehörden einzusehen oder Infos aus den Akten einzufordern, so lange dagegen keine Geheimhaltungsgründe sprechen. Auch diesmal gilt nicht unbedingt die Opposition als Gegner des Vorhabens, auch wenn sie mit Kritik daran nicht spart. Es ist insbesondere Bundesinnenminister Otto Schily (SPD), dem das Gesetz ein Dorn im Auge ist. Er befürchtet, dass Anfragen von Bürgern die Verwaltungen hindern könnten, ihre eigentlichen Aufgaben zu erfüllen. Allerdings steht das Informationsfreiheitsgesetz im Koalitionsvertrag. Und bei der gestrigen Anhörung des Innenausschusses wurde schnell deutlich, dass der Schily nur einen Verbündeten hat: Das ist der Bundesverband der deutschen Industrie (BDI), der das Gesetz als zu bürokratisch ablehnt und sich um Geschäftsgeheimnisse von Unternehmen sorgt. Miss-Ständen auf der Spur

Ansonsten war der Tenor einhellig: Ja zum Gesetz, aber nicht so, wie Rot-Grün es ausführen will. "Mehr Transparenz eröffnet den Bürgern mehr Mitspracherecht", befand der Brandenburger Landesbeauftragte für Datenschutz und Akteneinsicht, Alexander Dix. Und verhindere Korruption, ergänzte Peter Eigen von der Organisation "Transparency International". Das Gesetz sei längst überfällig, meinte auch der Vertreter der Journalistenverbände, Manfred Redelfs. Viele Missstände könnten durch die zusätzliche Kontrolle erst ans Licht gelangen. Der Berliner Verwaltungsrechtler Michael Kloepfer wies darüber hinaus Bedenken gegen das "Jedermann-Recht" als "nicht von dieser Welt" zurück. Die "demokratische Kontrolle" werde durch das Gesetz eher effektiver. Martin Ibler, Jura-Professor der Universität Konstanz, gab hingegen zu bedenken, dass "der Schutz der Rechte Dritter sehr stark aufgeweicht wird". Die Hauptkritik der Experten richtete sich jedoch vor allem gegen die Ausnahmeregelungen, das heißt, wann der Informationsanspruch des Bürgers entfällt. Sie gingen viel zu weit und seien zu unpräzise. Die Reglungen "sind so auslegbar, dass sie links liegen gelassen werden oder Gerichtsprozesse provozieren", befand sogar ein Experte. Rot-Grün wird daher den Gesetzentwurf, der vom Bundestag bereits in erster Lesung behandelt wurde, nachjustieren müssen, um dem Vorwurf erneuter handwerklicher Fehler zu entgehen.

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