Symbolhafter Akt
Ist ein "Tag der offenen Tür" Öffentlichkeitsarbeit? Klar, sonst würde er wohl nicht veranstaltet. Doch ist eine solche Aktion auch werbewirksam für Wähler, wenn in Mainz die Regierungszentrale zu besichtigen ist, während die Bundestagswahl vor der Tür steht?
Ist ein "Tag der offenen Tür" Öffentlichkeitsarbeit? Klar, sonst würde er wohl nicht veranstaltet. Doch ist eine solche Aktion auch werbewirksam für Wähler, wenn in Mainz die Regierungszentrale zu besichtigen ist, während die Bundestagswahl vor der Tür steht? Wohl kaum, möchte man meinen. Was Verfassungsrichter zu der entsprechenden CDU-Klage sagen werden, steht allerdings auf einem ganz anderen Blatt. Juristen haben bekanntlich immer eine eigene Sicht der Dinge. Wahlkampf ist nicht nur Gegenstand der Klage, er ist auch zweifelsohne Antrieb für den Gang der Christdemokraten zum Gerichtshof nach Koblenz. Dahinter steckt der tiefe Frust bei Christoph Böhr und seinen Mannen über eine gewisse Arroganz der Macht in der Staatskanzlei. Die ließ es sich sehr zum Ärger der Opposition nicht nehmen, ähnlich wie bereits im Jahr 2000 rechtzeitig vor der Landtagswahl eine als Standortkampagne verbrämte Imagewerbung für die Landesregierung mit drei Millionen Euro anzukurbeln. Um auf der rechtlich sicheren Seite zu sein, läuft die Kampagne in diesen Tagen rechtzeitig vor der Wahl aus. Der Schluss liegt nahe, dass die CDU nun wenigstens mit einer Klage gegen den Tag der offenen Tür in der Staatskanzlei zum Gegenschlag ausholen will. Dabei steht wohl weniger der Nährwert einer rechtlichen Erkenntnis im Vordergrund als vielmehr ein eindeutiges Signal Richtung Staatskanzlei: Die Union will sich nicht länger vorführen lassen. j.winkler@volksfreund.de