Über den Wolken mehr Sicherheit

Brüssel. (dpa) Wer von oder nach Europa fliegen will, soll sich künftig vor dem Buchen über die schwarzen Schafe unter den Anbietern informieren können. Zudem bekommen Bahnreisende bei Verspätungen von mehr als einer Stunde künftig Geld zurück, so die EU.

Die Verkehrsminister der 25 EU-Staaten beschlossen am Montag in Brüssel die Veröffentlichung einer schwarzen Liste der als unsicher eingestuften Fluggesellschaften. Der Beschluss werde "mehr Sicherheit für die europäischen Flugpassagiere bringen", sagte EU-Verkehrskommissar Jacques Barrot nach dem Votum. Eine erste Aufstellung unsicherer Airlines will die Kommission im kommenden Frühjahr vorlegen. Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee sagte, die Entscheidung sei wichtig für den Verbraucherschutz. Die schwarze Liste werde nach EU-weit einheitlichen Kriterien "für den Kunden eine Transparenz herstellen", erläuterte der Minister. Die Liste soll dafür sorgen, dass gefährliche Fluggesellschaften nach einheitlichen Regeln mit Flugverboten belegt werden. Bislang haben Frankreich, Belgien und Großbritannien in eigener Regie schwarze Listen zusammengestellt. In den Nachbarländern konnten diese Fluggesellschaften aber trotzdem starten und landen. Mit der schwarzen Liste soll ein Flugverbot in einem EU-Staat oder der Schweiz automatisch auf alle anderen Mitgliedsländer ausgeweitet werden. Künftig müssen Fluggäste auch informiert werden, wenn der Reiseveranstalter eine andere Fluggesellschaft als zuvor geplant einsetzt. Die Passagiere sollen dies spätestens bei der Abfertigung am Flughafen erfahren. Das gilt auch für Anschlussflüge außerhalb der EU. Wenn eine Gesellschaft nach der Buchung in die Liste aufgenommen wird und der Flug deshalb annulliert wurde, hat der Passagier auf Antrag ein Recht auf Kostenerstattung oder Umbuchung. Auch die Rechte der Bahnkunden werden gestärkt: Kommt ein Zug auf internationalen Strecken bis zu zwei Stunden später an als geplant, können die Fahrgäste ein Viertel des Ticketpreises zurückverlangen. Bei größeren Verspätungen oder Zugausfällen muss das Unternehmen ihnen den halben Fahrpreis ersetzen. Zudem stellte der Ministerrat die Weichen für mehr Wettbewerb im grenzüberschreitenden Bahnverkehr und einen international gültigen Lokführerschein.

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