Über gleichen Kamm scheren

Friedrich Schiller wusste, dass der Frömmste nicht in Frieden leben kann, wenn es dem (bösen) Nachbar nicht gefällt - auch wenn damals noch nicht die gemeine Schnitt- oder Formhecke die Gemüter bewegt haben dürfte.

Doch, ob böse Nachbarn oder nicht: Der Streit über den Zaun hinweg ist immer eine heikle und missliche Angelegenheit, bei dem die Betroffenen in der Regel keinerlei Spaß mehr verstehen. So gesehen ist es längst überfällig, dass der "Grenzbewachsung" im Zweifelsfall juristisch Einhalt geboten werden kann. Wieso sollte sich jemand damit abfinden, bei schönstem Sonnenschein auf der eigenen Terrasse quasi im Dunkeln zu sitzen oder sich im Schatten eines lebenden Grenzwalls mit dem Anpflanzen lichtscheuer Gewächse zu begnügen. Dort stößt auch der noch so gut gemeinte Kampf der Naturgartenfreunde an seine Grenzen. Holunder hin und Hasel her, direkt an der Grundstücksgrenze können auch Wildsträucher zum ärgerlichen Corpus delicti werden, wenn sie sich zu Hecken zusammenrotten. Ihnen einen Ausnahmestatus zuzubilligen würde den wirklich bösen Nachbarn dazu verleiten, eine zwangsweise gestutzte oder entfernte Schnitthecke auf der Stelle durch eifrig wachsende Wildsträucher auszutauschen. So gesehen bleibt nichts anderes, als alle über den gleichen Kamm zu scheren. j.winkler@volksfreund.de

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort