Ungutes Gefühl

Auf den ersten Blick ist nichts Verwerfliches daran, wenn Krankenkassen wissen, wie krank oder gesund ihre Mitglieder sind. Schließlich müssen sie ja die Behandlungskosten bezahlen. Zumal den Kassen per Gesetz der Zugriff auf personenbezogene Daten erlaubt ist.

Doch beim näheren Hinsehen befällt einen schon ein ungutes Gefühl. Wer kontrolliert, was die Kassen mit den brisanten Informationen machen? Wie wird sichergestellt, dass nicht jeder Sachbearbeiter genauestens über den Gesundheitszustand des ihm gegenübersitzenden Versicherten bis ins kleinste Detail informiert ist? Und wer garantiert, dass die Kassen die Daten nicht vielleicht doch dazu nutzen, Profile ihrer Versicherten zu erstellen, um sie mehr oder weniger deutlich darauf hinzuweisen, dass sie vielleicht zu ungesund leben und damit Einfluss auf die Behandlung nehmen? Wie schwer es ist, die Daten richtig zu deuten, zeigt das Beispiel der Barmer. Aus einzelnen Untersuchungen oder Krankschreibungen den Schluss zu ziehen, dass womöglich eine schwere Erkrankung vorliegt, verunsichert nicht nur die Mitglieder, sondern es führt auch zu fatalen Fehldiagnosen. Gerade im Hinblick auf die mittlerweile auf den Sankt Nimmerleinstag verschobene Gesundheitskarte muss sichergestellt sein, dass mit den Patientendaten kein Schindluder betrieben werden kann, und dass sie nicht quasi frei verfügbar sind. Die Schweigepflicht der Ärzte darf nicht durch die Hintertür ausgehebelt und damit das Vertrauen der Patienten noch weiter erschüttert werden. b.wientjes@volksfreund.de

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