Unverständliche Härte

Dass die Justiz bei Wahlfälschungen wie nun im Fall Bettenfeld scharf agiert, ist wichtig. Eine freie Wahl ist Grundvoraussetzung für ein demokratisches System.

Dass die Justiz bei Wahlfälschungen wie nun im Fall Bettenfeld scharf agiert, ist wichtig. Eine freie Wahl ist Grundvoraussetzung für ein demokratisches System. Dass das Gericht den Bettenfelder Bürgermeister allerdings wie vom Staatsanwalt gefordert wegen einer gefälschten Briefwahl und der Verleitung zu einer falschen eidesstattlichen Erklärung zu 120 Tagessätzen verurteilt, erscheint angesichts des Hauptzeugen der Verhandlung übertrieben. Mit 90 Tagessätzen gilt ein Verurteilter als vorbestraft. Die Richterin selbst hat den Hauptzeugen in diesem Prozess als leicht zu beeinflussen bezeichnet. Sie und der Staatsanwalt konnten ihm eine Aussage überhaupt nur durch beharrliches Fragen à la "War es so oder war es so?" entlocken. Könnte es nicht sein, dass auch sie mit ihren Fragen den Zeugen beeinflusst haben? Und wenn ein Mensch tatsächlich leicht zu beeinflussen ist, hat er im Zweifelsfalle dann überhaupt eine Meinung, die bei einem Wahlvorgang zu manipulieren wäre? Im Prozess jedenfalls zeigte der Zeuge sich nicht unzufrieden mit der Art, wie der Bürgermeister die Wahlzettel für ihn ausgefüllt hatte. Doch auch die Verleitung zur falschen eidesstattlichen Erklärung völlig in Frage zu stellen, wie es der Verteidiger tut, der einen Freispruch fordert, scheint übertrieben. Wohl wissend, dass er Falsches tat, hat der Bürgermeister den Zeugen den Wahlschein unterschreiben lassen. Ganz ungesühnt bleiben kann das nicht. m.maier@volksfreund.de

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