Verschärfte Haftung

Kinder sind die schwächsten Teilnehmer im Straßenverkehr. Sie zu schützen, war eines der Anliegen der Reform des Haftungsrechtes. Kinder unterschätzen die Gefahren des Straßenverkehrs. Deshalb sorgte der Gesetzgeber 2002 dafür, dass selbst Neunjährige nicht für fahrlässig verursachte Verkehrsunfälle zur Rechenschaft gezogen werden.

Der Bundesgerichtshof hat nun dieses Haftungsprivileg für Minderjährige eingeschränkt. Der Wortlaut der entsprechenden Vorschrift im Bürgerlichen Gesetzbuch unterscheidet nicht zwischen parkenden und fahrenden Autos, sondern spricht nur von fahrlässig herbeigeführten Unfällen mit Fahrzeugen. Nun gehört zwar die Auslegung von Rechtsvorschriften zum juristischen Tagesgeschäft. Gleichwohl stellt sich die Frage, ob etwa die Schlechterstellung von Kindern, die parkende Fahrzeuge etwa beim Spielen fahrlässig beschädigen, gerechtfertigt ist. Auf den ersten Blick spricht einiges dafür, dass ein Kind bei einem parkenden Auto die Situation besser überblicken kann. Andererseits: Kann ein Kind, das in voller Fahrt mit einem Roller gegen ein parkendes Auto stößt, die Lage besser einschätzen als ein Kind, das mit seinem Mountainbike mit einem fahrenden Auto kollidiert? Wohl kaum. Das Karlsruher Urteil und andere Richtersprüche lassen erwarten, dass Minderjährige künftig eher zur Rechenschaft gezogen werden - sehr zum Leidwesen der zahlenden Eltern. j.engbrocks@volksfreund.de

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