Was sich in der Pflege ändert

Das Bundeskabinett hat gestern den Gesetzentwurf zur Pflegereform beschlossen. Er sieht verbesserte Leistungen, aber auch Beitragserhöhungen vor. Die Vorlage muss noch vom Bundestag und vom Bundesrat gebilligt werden. Das Gesetz soll am 1. Juli 2008 in Kraft treten.

Berlin. (vet) Wie entwickeln sich die Beiträge? Der Pflegebeitrag wird Mitte kommenden Jahres um 0,25 Prozentpunkte auf 1,95 Prozent steigen. Bei einem Bruttolohn von 1000 Euro wären das pro Monat 2,50 Euro mehr. Die Hälfte davon trägt der Arbeitgeber. Für Kinderlose, die schon heute 1,95 Prozent zahlen, wird der Pflegebeitrag auf 2,2 Prozent angehoben. Das erhöhte Beitragsaufkommen soll ausreichen, um die Pflegekasse bis Ende 2014 zu finanzieren. Was ändert sich bei den Sätzen? Ambulante Pflegedienste und pflegende Angehörige erhalten bis 2012 schrittweise mehr Geld. Bei der ambulanten Pflege werden heute für Sachleistungen in den Stufen I bis III 384 Euro, 921 Euro beziehungsweise 1432 Euro fällig. Im kommenden Jahr sind es 420, 980 beziehungsweise 1470 Euro. Bei selbst betreuenden Angehörigen wird das Pflegegeld 2008 pro Stufe um jeweils zehn Euro auf 215, 420 beziehungsweise 675 Euro angehoben. In Pflegeheimen erhöht sich die Vergütung nur in der Stufe III und für Härtefälle. Was ändert sich noch für die Heime? Die ärztliche Versorgung soll sich verbessern. Pflegekassen sind dazu angehalten, dass Pflegeheime mit niedergelassenen Medizinern kooperieren. Pflegeheime können eigene Ärzte einstellen.Gibt es stärkere Qualitätskontrollen in den Pflege-Einrichtungen? Ja, die Prüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen sollen künftig alle drei Jahre erfolgen (bisher nur alle fünf Jahre). Die Ergebnisse sollen gut verständlich im Internet veröffentlicht werden.Werden Demenzkranke künftig besser berücksichtigt? Ja. Altersverwirrte Menschen sollen erstmals eigenständige Versicherungsleistungen erhalten. Der Betreuungsbetrag wird von jährlich 460 Euro auf bis zu 2400 Euro angehoben. Das Geld ist auch dann fällig, wenn kein erheblicher Pflegebedarf, aber ein Betreuungsbedarf besteht. Was hat es mit den Pflegestützpunkten auf sich? Aufgabe der geplanten Pflegestützpunkte ist die Auskunft und Beratung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen quasi aus einer Hand. Die Einrichtungen sollen pflegerische sowie soziale Hilfs- und Unterstützungsangebote vermitteln. Pro 20 000 Einwohner ist im Schnitt ein Stützpunkt vorgesehen. Was ist unter der geplanten "Pflegezeit" zu verstehen? Berufstätige, die einen Angehörigen pflegen wollen, erhalten erstmals bis zu sechs Monate Anspruch auf unbezahlte, aber sozialversicherte Freistellung von der Arbeit. Das gilt aber nur für Betriebe mit über 15 Beschäftigten. Neben diesem Anspruch wird Beschäftigten auch ein Anspruch auf kurzzeitige unbezahlte Freistellung von bis zu zehn Arbeitstagen eingeräumt, um den plötzlichen auftretenden Pflegebedarf eines Angehörigen zu organisieren. Die SPD wollte hier eine bezahlte Auszeit durchsetzen, scheiterte damit aber an der Union. Was ändert sich für Versicherte in der privaten Pflegekasse? Alle Leistungsverbesserungen kommen auch ihnen zu Gute. Privat Pflegeversicherte dürfen künftig ihre Altersrückstellungen bei einem Kassenwechsel mitnehmen. Darüber hinaus wird ein Basistarif eingeführt, um analog der Gesundheitsreform die Beiträge für Niedrigverdiener bezahlbar zu halten. Stefan Vetter

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