Zu milde bestraft?

Nach fast acht Monaten und 19 mitunter nicht leicht zu ertragenden Prozesstagen steht das Urteil gegen eine zuletzt im Eifelort Lissendorf wohnende Frau fest: Das Trierer Schwurgericht schickt die 32-jährige Diplomatentochter für 13 Jahre ins Gefängnis.

Wegen Totschlags und nicht wegen Mordes, wie ursprünglich von der Staatsanwaltschaft gefordert. Ist mit dieser Bestrafung das schlimme Verbrechen an der damals zweieinhalbjährigen Salomé ausreichend gesühnt? Das kleine Mädchen musste vor ihrem Tod - sie verblutete letztlich - ein wochenlanges Martyrium erleiden. Der Gerichtsmediziner stellte bei der Obduktion der Leiche zahllose Stich- und Schnittwunden fest, diverse Brüche, Narben, Bisswunden und sogar ausgestanzte Hautstücke. Trotzdem sah das Gericht das für eine Verurteilung wegen Mordes erforderliche Mordmerkmal der Grausamkeit nicht für erfüllt an. Bestimmte besonders schmerzhafte und schwere Verletzungen seien dem Kleinkind womöglich erst zugefügt worden, nachdem es bereits bewusstlos gewesen sei, meinte die Vorsitzende Richterin zur Begründung. Das mag stimmen, mutet aber mehr als kurios an angesichts der zuvor aufgelisteten Menge und Schwere der Verletzungen, die der Staatsanwalt sogar mit Folter verglich. In weiten Teilen der Bevölkerung wird das gestrige Urteil daher auf Unverständnis stoßen, weil es zu milde ist; auch wenn sich Juristen trefflich über die Bewertung der Tat streiten mögen. In diesem Aufsehen erregenden Prozess ist das letzte Wort aber vielleicht noch nicht gesprochen. Möglicherweise bewertet der Bundesgerichtshof in Karlsruhe den Fall ja anders. r.seydewitz@volksfreund.de

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