Zweifelhafte Gnade

Wer unter Alkohol Auto fährt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Diesen Grundsatz haben alle zu beherzigen, die das Recht für sich in Anspruch nehmen, am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. Wer über die Stränge schlägt, weil er zu tief ins Glas geschaut hat, verwirkt dieses Recht. So einfach ist das. Und das ist auch gut so. Besonders diejenigen Autofahrer, die sich über Jahrzehnte diszipliniert an die Regeln gehalten haben, werden es als eine himmelschreiende Ungerechtigkeit ansehen, wenn Alkoholsünder mir nichts dir nichts amnestiert werden. Schlimmer noch: Da setzen sich Verwaltungen über das Ergebnis der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) hinweg und nutzen einen Ermessensspielraum, den es qua jure überhaupt nicht gibt. Stellt sich die Frage, was eine MPU - außer horrenden Kosten - überhaupt noch wert ist. Die hemdsärmelige Verfahrensweise der behördlichen Gnadenrichter schafft gleichwohl auch Systemlücken zu Tage und stellt zumindest hinsichtlich der MPU die Sinnfrage. Denn: Muss es die MPU, die sich viele ohnehin kaum leisten können, überhaupt geben, wenn in Amtsstuben tatsächlich im eigenen Ermessen gehandelt werden darf? Von daher tut der Landtag gut daran, sich heute nicht in parteipolitisches Gezänk zu verstricken, sondern der Sache angemessen auf ein Ergebnis hinzuwirken, das den Erfordernissen der Gesellschaft Rechnung trägt. Sicher ist und bleibt: Alkohol im Straßenverkehr ist kein Kavaliers-delikt und bedarf angemessener Bestrafung. Und wer sich betrunken ans Steuer setzt, der muss auch wissen, dass es ihn seinen Job kosten kann. m.reuter@volksfreund.de

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