Zur Diskussion über Massentierhaltung (TV vom 19. Januar):
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Antibiotika sind in der Tierhaltung, ob in Massen oder artgerechterer Haltung, notwendig, um auftretende Krankheiten zu therapieren. Die Abkehr von der Massentierhaltung ist der richtige Schritt, um den Antibiotika-Einsatz zu reduzieren. Solange jedoch die gesetzlich vorgeschriebenen Wartezeiten, die zum Abbau von Antibiotika im Tierkörper nötig sind, eingehalten werden, ist gegen den Einsatz von Antibiotika nichts einzuwenden. Eine Gefährdung für den Verbraucher, etwa Resistenzbildung, entsteht erst dann, wenn Tiere mit Antibiotika-Rückständen zur Schlachtung und somit zum Verbraucher gelangen. Die Gesetzgebung reicht aus, um diesen Missbrauch durch amtliche Kontrollen und Bestrafung der Verursacher zu bekämpfen. Diese Vor-Ort-Kontrollen auf Antibiotika-Rückstände sind wirkungslos, wenn die zuständige Behörde wenig Interesse zeigt, die Täter zur Rechenschaft zu ziehen oder durch rechtzeitigen Rückruf dieser belasteten Lebensmittel den Verbraucher zu schützen. Die Folge ist, dass diese Verursacher immer skrupelloser Tiere mit Antibiotika-Rückständen zur Schlachtung bringen und sich selbst durch angekündigte Kontrollen nicht abschrecken lassen. Dr. Alfred Spath, Obergeckler
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