Ein Grundrecht auf Fernverkehr? - Für bessere Zugverbindungen in der Region

Trier/Mainz · Rheinland-Pfalz will zusammen mit anderen Ländern den Bund verpflichten, Bahnangebote in Städten wie Trier zu verbessern. Heute soll im Bundesrat über den Gesetzentwurf beraten werden.

Wenn Bundesratspräsidentin Malu Dreyer (SPD) in der heutigen Sitzung der Länderkammer Tagesordnungspunkt 24 aufrufen wird, dann dürfte sich die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin innerlich freuen. Hinter dem Tagesordnungspunkt mit dem sperrigen Titel: "Entwurf eines Gesetzes zur Gestaltung des Schienenpersonenfernverkehrs" steckt nämlich ein Antrag, für den maßgeblich ihre Staatskanzlei verantwortlich ist. Und das aus gutem Grund. Es geht nämlich um die Forderung, dass der Fernverkehr auf der Schiene ausgebaut wird. Und dass Oberzentren, die vom Fernverkehr abgekoppelt wurden, wieder angeschlossen werden sollen.
Seit über zwei Jahren fährt kein Fernzug mehr von und nach Trier. Der für den Schienenpersonennahverkehr zuständige Zweckverband SPNV Nord hat bereits darauf hingewiesen, dass der Bund verfassungsrechtlich verpflichtet sei, Regionen an den Fernverkehr anzuschließen.

Hintergrund der damaligen Diskussion innerhalb des Zweckverbandes war die Tatsache, dass der damalige Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) das Land Rheinland-Pfalz aufgefordert hatte, die Kosten für die beiden zu dieser Zeit noch bestehenden Intercity-Verbindungen zu übernehmen. Das Land weigerte sich jedoch mit dem Hinweis, dass der Bund und nicht die Länder für den Fernverkehr zuständig seien. Die Bahn hatte daraufhin die beiden Fernzüge von und nach Trier gestrichen.

Erst im Dezember vergangenen Jahres hatte Bahnvorstand Ronald Pofalla bei einer vom Trierer CDU-Bundestagsabgeordneten Bernhard Kaster organisierten Veranstaltung darauf hingewiesen, Fernverkehr von und nach Trier werde es nur wieder geben, wenn das Land dafür bezahle. Die Reaktion aus Mainz ist allerdings immer noch ablehnend. Im Verkehrsministerium geht man davon aus, dass Zahlungen des Landes für den Fernverkehr möglicherweise illegale Beihilfen sein könnten.

Nun will Rheinland-Pfalz den Bund per Gesetz dazu verpflichten, Oberzentren an den Fernverkehr der Bahn anzuschließen und in den bestehenden Taktfahrplan einzubinden. Gemeinsam mit Brandenburg, Bremen, dem Saarland und Thüringen hat Rheinland-Pfalz ein Gesetz entworfen, mit dem sichergestellt werden soll, dass es künftig ein Grundangebot für den Schienenpersonennahverkehr gibt.

"Der Bund gewährleistet, dass dem Wohl der Allgemeinheit, insbesondere den Verkehrsbedürfnissen, beim Ausbau und Erhalt des Schienennetzes der Eisenbahnen des Bundes sowie bei deren Verkehrsangeboten auf diesem Schienennetz, soweit diese nicht den Schienenpersonennahverkehr betreffen, Rechnung getragen wird." So steht es im Grundgesetz, Artikel 87 e. Und nach Meinung von Rheinland-Pfalz verstößt der Bund gegen das Grundgesetz, weil er nämlich Städte wie Trier vom Fernverkehr der Bahn abgekoppelt habe und damit gegen das Wohl der Allgemeinheit handele. Der Bundesrat soll heute über den Gesetzentwurf beraten.

Für die Länder ist klar, dass der Bund den Fernverkehr allein finanzieren muss. Auch das ergibt sich für sie aus dem Grundgesetz. Daher fordern sie, dass der Bund - so wie es die Länder für den Nahverkehr tun - Aufgabenträger für den Fernverkehr sein soll. Das bedeutet, dass er nicht nur die Kosten trägt, sondern auch die Verantwortung dafür, dass es auf allen Fernverkehrsstrecken ein Angebot gibt. Das könnte dann dazu führen, dass der Fernverkehr genau wie der Nahverkehr ausgeschrieben werden muss und die Bahn auf ihren Schnellbahntrassen Konkurrenz bekommt. Die fünf Bundesländer, von denen der Gesetzentwurf kommt, wollen den Bund zu einem Fernverkehrsplan verpflichten, Darin soll verpflichtend festgelegt werden, welche Orte künftig an den Fernverkehr angebunden werden, welche Verbindungen es gibt und wann und wie oft dort die Züge fahren.PLANUNGEN MACHEN GUTE FORTSCHRITTE

Ein Grundrecht auf Fernverkehr? - Für bessere Zugverbindungen in der Region
Foto: Roland Morgen

(wie) Die Planungen für eine neue Bahn-Direktverbindung von Luxemburg über Trier nach Düsseldorf (der TV berichtete) kommen nach Auskunft des luxemburgischen Verkehrsministeriums gut voran. Derzeit würden noch Details mit der Deutschen Bahn abgeklärt, sagte eine Ministeriumssprecherin unserer Zeitung. Ab dem Fahrplanwechsel am 10. Dezember soll es täglich einen Zug von Luxemburg nach Düsseldorf geben. Die Luxemburger Bahn ist für diese Verbindung zuständig. Sie verlängert damit ihren Zug, der bereits jetzt von Luxemburg über Trier nach Koblenz fährt. Mit dem neuen Angebot will Luxemburg eine Möglichkeit schaffen, die Region teilweise wieder an den Fernverkehr anzubinden.

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