Abgeordnete müssen ihren Geldbeutel öffnen

Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik müssen Bundestagsabgeordnete künftig ihre Nebeneinkünfte offen legen. Das Bundesverfassungsgericht wies die Klagen von neun Parlamentariern gegen die 2005 geschaffenen Transparenzregeln ab. Der TV fragte Bundestagsabgeordnete der Region, was sie von dem Urteil halten.

Trier/Berlin. Noch in dieser Woche soll auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages nachzulesen sein, wie viel die Abgeordneten nebenbei verdienen. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) kündigte an, die wegen der Klage vor dem Bundesverfassungsgericht von ihm vorerst ausgesetzten Vorschriften nun umzusetzen.Nach dem denkbar knappen Richterspruch (vier der acht Richter des Zweiten Senats wollten die 2005 geschaffenen Transparenzregeln kippen) sollen alle nennenswerten Nebeneinkünfte der Abgeordneten veröffentlicht werden, und zwar in drei Stufen: 1000 bis 3500 Euro, bis zu 7000 Euro sowie mehr als 7000 Euro. Die Bitburger Grünen-Bundestagsabgeordnete Ulrike Höfken begrüßt das: "Damit wurde der Weg freigemacht für mehr Transparenz bei den Nebentätigkeiten von Bundestagsabgeordneten." Dadurch werde weder Sozialneid geschürt, noch würden wirtschaftliche Tätigkeiten von Abgeordneten unmöglich gemacht. Höfken hat nach eigenem Bekunden keine Nebeneinkünfte und ist nebenbei nur ehrenamtlich tätig.

Kein schlechtes Gewissen bei Politikern aus der Region

Auch der FDP-Bundestagsabgeordnete Edmund Geisen (Daun) ist für die Offenlegung der Einkünfte. Das schaffe bei den Bürgern mehr Vertrauen. Allerdings dürfe der Datenschutz nicht außer Acht gelassen werden, sagt Geisen, der nach eigenen Aussagen keine zusätzlichen Einkünfte hat außer eine Entschädigung für die Tätigkeit im Verwaltungsrat der Kreissparkasse Daun. Seine Fraktion hatte die Klage in Karlsruhe unterstützt. Der Trierer CDU-Bundestagsabgeordnete und parlamentarische Geschäftsführer der Union, Bernhard Kaster, kann die Bedenken gegen die von der rot-grünen Bundesregierung auf den Weg gebrachten Vorschriften nachvollziehen. Das knappe Urteil zeige, "dass es für beide Positionen starke Argumente gibt". Kaster warnt davor, der Veröffentlichung der Nebeneinkünfte zu viel Bedeutung beizumessen: "Die Qualität eines Bundestagsabgeordneten lässt sich nicht an seinen Nebeneinkünfte ablesen."

Auch Kaster gibt an, keine Nebeneinkünften zu haben. Als parlamentarischer Geschäftsführer erhält er neben seinen Abgeordnetenbezügen noch eine Funktionszulage. Die monatliche Aufwandsentschädigung für Bundestagsabgeordnete beträgt 7009 Euro brutto plus eine steuerfreie Kostenpauschale von 3720 Euro für Wahlkreisbüros. Karl Diller, SPD-Bundestagsabgeordneter aus Hermeskeil und Parlamentarischer Staatssekretär im Finanzministerium, hat keine Probleme mit der Offenlegung der Nebeneinkünfte, die es bei ihm aber nicht gebe. Diller ist von Amts wegen noch ehrenamtlich tätig im Stiftungsrat des Jüdischen Museums Berlin. Parlamentarische Staatssekretäre erhalten ein Amtsgehalt von rund 9800 Euro, hinzu kommen noch gekürzte Abgeordneten-Diäten.

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